Der Vater der toten Frau reagiert entsetzt. Er will sich nicht anhören, wie das Gericht sein Urteil begründet. Der Mann verlässt den Gerichtssaal 101 – gerade hat die Schwurgerichtskammer den Lebensgefährten seiner Tochter zu einer zweijährigen Haftstrafe zur Bewährung verurteilt. Schuldig „nur“, betont Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser, der vorsätzlichen Körperverletzung. Und nicht, wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt, am Tod der 37-Jährigen. Woran das liegt - und wie der Prozess ablief.
Prozess