Am Ende brauchte es insgesamt drei Verhandlungstage – und damit einen weniger als ursprünglich angesetzt –, nun ist am Landgericht Augsburg ein Urteil gefallen. Der Polizist, der am 19. August 2023 am Rand eines Spiels des FC Augsburg einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgab, muss nicht ins Gefängnis. Das Landgericht unter Vorsitz von Christoph Kern verurteilte ihn unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, allerdings ausgesetzt zur Bewährung.
Augsburg
Solche Revolverhelden gehören unverzüglich aus dem Dienst entfernt!
Das ist doch Unsinn! In anderen Ländern der Welt würde danach kein Hahn krähen. Stattdessen wäre es besser sich um die wirklichen Straftäter im Land zu kümmern. Wie heute zu lesen ist, werden nach der veröffentlichten Anweisung an die Bundespolizei selbst abzuschiebende Staraftäter laufen gelassen "wenn sie der Abschiebung widersprechen oder sich auch körperlich dagegen zur Wehr setzen". In Deutschland hat man das rechte Maß verloren.
Leider wahr Ihr Kommentar. In Deu würde ich nicht zur Polizei gehen. Man kann über das Urteil, das praktisch das berufliche Aus für den Verurteilten bedeutet streiten, aber in Ländern wie FRA, GB oder den USA wäre das Ganze mit einer internen Disziplinarstrafe abgehandelt worden zumal niemand ernsthaft zu Schaden kam. Gilt im Grunde auch für die BW, da sie über keine interne Gerichtsbarkeit verfügt, wie Z. Bsp die US Streitkräfte FRA oder GB. Alles geht in DEU sofort an zivile Gerichte.
Der eigentliche Skandal ist dass die beteiligten Polizisten im Prozess genau das getan haben was man der Polizei immer vorwirft. Bei eigenem Fehlverhalten wird gemauert und jegliche Aufklärung wird versucht zu verhindern. Sie haben dem ganzen Berufsstand mal wieder einen Bärendienst erwiesen.
Ist doch wieder mal ein Punkt, eine breitgetretene Angelegenheit, um sich nicht mit den wirklichen Problemen in DEU beschäftigen zu müssen.
Alles gut: Niemand verletzt oder getötet. Der "Täter" hat gezeigt, dass er als Polizist untauglich ist.
Tststs - da wird in Augsburg jemand, der lediglich Wände mit der "Augsburg-Blume" verziehrt zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt und so ein Ballermann nur zu 1 Jahr und 8 Monaten auf Bewährung...und seine Kolleg:innen leiden vor Gericht mal wieder an einer Teil-Amnesie - getreu nach dem Krähenprinzip.
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