Es schien so, als könnte ein angeklagter 43-jähriger Dachdecker im Gefängnis landen. Dann aber wurde das Verfahren am Amtsgericht in Augsburg wegen räuberischer Erpressung eingestellt. Alles hatte am Samstag, 2. April 2022, begonnen: Die Freundin des Angeklagten parkte damals mit ihrem Auto auf einem der Praxisparkplätze des 63-jährigen Tierarztes in seine Parkplätze von einem Abschleppdienst räumen. Kurz darauf kam es zu einem ersten Kontakt des Angeklagten mit dem Geschädigten, dem in den folgenden Tagen weitere Auseinandersetzungen folgten. Der Angeklagte war sauer, dass er 300 Euro an die Abschleppfirma zahlen muss, um das Auto seiner Freundin wieder auszulösen – wo ihm der Arzt doch erlaubt habe, an den Wochenenden kurz auf den Praxis-Plätzen zu parken.
Prozess in Augsburg