Hat ein heute 29-jähriger Angeklagter aus Augsburg im Jahr 2021 mit einem Dutzend „Schmierereien“ an Hauswänden und Schaltkästen „nur“ Sachbeschädigung begangen, falls er es überhaupt war - oder hat er sich womöglich der Volksverhetzung schuldig gemacht? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Augsburger Amtsgericht in einem Verfahren. Es geht um den Schriftzug „Udrup“, den der Angeklagte rund zwölfmal im Stadtgebiet hinterlassen haben soll.
Prozess in Augsburg
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