Es kommt äußerst selten vor, dass ein Schöffengericht beim Amtsgericht in Augsburg an die Grenze seiner Strafgewalt geht. Mehr als vier Jahre Gefängnis kann es nicht verhängen, andernfalls muss der Fall vor dem Landgericht angeklagt werden. Ein Gericht unter Vorsitz von Simon Konrad hat in einem Urteil gegen einen 26-jährigen Mann genau diese maximale Strafe ausgesprochen. Vier Jahre muss der Angeklagte in den Knast, weil er seine Lebensgefährtin über längere Zeit hinweg immer wieder verprügelt und dann in einer Nacht brutal vergewaltigt, sie gefesselt und mit dem Tode bedroht hat.
Prozess in Augsburg
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