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Prozess in Augsburg: Vergewaltigung auf Toilette am Königsplatz: Haftstrafe für Angeklagten

Prozess in Augsburg

Vergewaltigung auf Toilette am Königsplatz: Haftstrafe für Angeklagten

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    Ein junger Syrer soll eine aufgrund ihrer Alkoholisierung bewusstlosen 18-Jährige auf einer Toilette am Augsburger Königsplatz vergewaltigt haben. Nun ist er in Augsburg verurteilt worden.
    Ein junger Syrer soll eine aufgrund ihrer Alkoholisierung bewusstlosen 18-Jährige auf einer Toilette am Augsburger Königsplatz vergewaltigt haben. Nun ist er in Augsburg verurteilt worden. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und zehn Monaten hat das Jugendschöffengericht einen 19-jährigen Angeklagten verurteilt, der nach Erkenntnissen der Richter eine hilflose 18-jährige Schülerin im vergangenen September des Nachts in der Damentoilette eines Schnellrestaurants am Augsburger Königsplatz vergewaltigt hatte. Die junge Frau aus Murnau war am Vortag nach Augsburg gekommen und hatte dort den ihr bis dato unbekannten Angeklagten kennengelernt. Beide verbrachten den Abend in der Innenstadt und tranken und feierten gemeinsam. Bei der Frau, die in der Toilette bewusstlos geworden war, war von Sachverständigen später ein Alkoholwert von rund 1,7 Promille zum Tatzeitpunkt errechnet worden. Der Angeklagte hatte den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten, der Sex mit der Frau sei einvernehmlich erfolgt. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Kathrin Schmid lag mit seinem Urteil damit näher am Plädoyer der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage, die eine hohe Freiheitsstrafe gefordert hatten.

    Die Verteidiger Marco Müller und Yousri Bribech hatten hingegen auf Freispruch plädiert, da der Sex laut ihres Mandanten einvernehmlich stattgefunden habe.

    Prozess um Vergewaltigung in Schnellrestaurant am Augsburger Königsplatz

    Staatsanwalt Stefan Grunow sah die Vergewaltigung als erwiesen an. Er könne keinen einvernehmlichen Sex unter den beiden Beteiligten erkennen, hatte sich die Frau doch zuvor mehrfach gegen Annäherungen durch den 19-jährigen Syrer gewehrt, wie auf Videos zu erkennen gewesen sei. Zudem habe sie den Mann zuvor nie gesehen. Zwar, so Grunow, seien wohl keine K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen, wie zuvor vermutet worden sei, das sei aber angesichts der massiven Alkoholisierung der Frau auch gar nicht erforderlich gewesen. Der Staatsanwalt forderte unter Anwendung von Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten für die Vergewaltigung und ein weiteres Körperverletzungsdelikt. Der Vertreter der Nebenklage, Martin Janner, schloss sich der Forderung an. Auch er wies auf das mehrfache „Nein“ seiner Mandantin gegenüber dem Angeklagten hin.

    Drei Mediziner aus der Notaufnahme des Universitätsklinikums hatten zuvor dem Gericht über die Situation der Geschädigten während des Aufenthalts im Krankenhaus berichtet. Die Frau sei anfänglich scheinbar bewusstlos gewesen, weswegen man sie in eine Überwachungskabine gelegt habe. Dort, so die zunächst behandelnde Ärztin, habe sich die Frau mehrfach erbrochen, teils im Beisein der Ärztin. Weil sich die 18-Jährige dazu selbst aufgerichtet und zur Seite gedreht hatte, habe man sie nicht als „hilflos“ eingestuft, sondern eher als tief schlafend. Weitere Behandlungen als einen Zugang für eine Infusion, den bereits die Sanitäter und die Notärztin im Krankenwagen gelegt hatten, habe die Frau zunächst nicht erfahren.

    Ein Gynäkologe aus dem Klinikum, der wegen des Verdachts einer Vergewaltigung konsultiert worden war, beschrieb, wie die Frau nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr auf Spuren von Geschlechtsverkehr untersucht worden war. Dabei sei auch das Sperma des Angeklagten sichergestellt worden. Die Frau habe auf eigenen Wunsch eine „Pille danach“ gegen eine ungewollte Schwangerschaft verabreicht bekommen, sei auf sexuell übertragbare Krankheiten untersucht und einer HIV-Prophylaxe unterzogen worden. Letztendlich sei sie zur Mittagszeit von einem Kriseninterventionsteam nach Hause gefahren worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

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