Das Landgericht Augsburg hat einen 30 Jahre alten Mann wegen einer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die zuständige 15. Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Martina Neuhierl sah es als erwiesen an, dass Piotr S. an Heiligabend 2022 eine damals 27 Jahre alte Frau in Oberhausen auf offener Straße missbraucht hatte. Überraschend kam die Verurteilung nach der Beweisaufnahme nicht mehr – der Angeklagte, der aus Polen stammt, hatte die Tat gestanden, die für das Opfer ein Albtraum gewesen sein muss.
Prozess in Augsburg
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden