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Prozess in Augsburg: Vergewaltigung auf Toilette am Kö: Angeklagter bestreitet die Tat

Prozess in Augsburg

Vergewaltigung auf Toilette am Kö: Angeklagter bestreitet die Tat

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    Ein junger Syrer soll eine 18-Jährige mit K.o.-Tropfen erst bewusstlos gemacht und sie dann auf einer Toilette am Augsburger Königsplatz vergewaltigt haben. Nun hat der Prozess begonnen.
    Ein junger Syrer soll eine 18-Jährige mit K.o.-Tropfen erst bewusstlos gemacht und sie dann auf einer Toilette am Augsburger Königsplatz vergewaltigt haben. Nun hat der Prozess begonnen. Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

    Ja, sie hätten Sex miteinander auf der Toilette eines Augsburger Schnellrestaurants gehabt, aber er sei einvernehmlich gewesen. Er habe die gerade 18-jährige Schülerin aus Murnau nicht vergewaltigt, sagte zum Prozessauftakt ein 19-jähriger Angeklagter, dem vorgeworfen wird, der jungen Frau erst K.o.-Tropfen verabreicht und sie dann vergewaltigt zu haben. Die junge Frau kann sich an den Abend nicht mehr im Detail erinnern.

    Die Schülerin erklärte vor Gericht, dass sie am Vortag der Tat zunächst in München zu tun gehabt habe und anschließend spontan mit dem Zug nach Augsburg gefahren sei. Nachdem sie schon in den Vortagen mit Freundinnen in der Stadt unterwegs gewesen sei, habe sie sich

    Der Angeklagte, syrischer Staatsbürger, meinte nach Worten seines Verteidigers Marco Müller, jeder von ihnen habe mindestens sechs solcher Dosen geleert. Zwischenzeitlich sei man durch die Stadt gelaufen, dann wieder an den Königsplatz zurückgekehrt, wo es Musik gegeben habe. Irgendwann habe der Mann die Frau, aufgefordert, sich auf seinen Schoß zu setzen, was sie getan habe. Dabei habe man sich auch geküsst. Nachdem die Frau zunächst abgelehnt hatte, Händchen zu halten, sei sie später aber Hand in Hand und beim Angeklagten untergehakt von einer Überwachungskamera gefilmt worden.

    Der Angeklagte folgte der Frau auf die Toilette eines Schnellrestaurants in Augsburg

    Unter anderem, weil der geplante Besuch eines Augsburger Clubs für den Angeklagten am Türsteher scheiterte, sei man zum Königsplatz zurückgekehrt. Es sei nach Mitternacht gewesen, die Frau hatte schon zwei Züge Richtung Heimat verpasst, als man wieder beim Schnellrestaurant angekommen sei. Nach 2 Uhr ging die 18-Jährige laut Ermittlungen auf die Toilette, der Angeklagte folgte ihr. Im Vorraum des WCs sei es wieder zum Austausch von Zärtlichkeiten, auch von Küssen gekommen, ließ der Angeklagte erklären - beide Seiten hätten das gewollt. Die Frau konnte sich schon daran nicht mehr konkret erinnern. Ihre Erinnerung habe erst wieder eingesetzt, als sie Stunden später im Uniklinikum aufgewacht sei. Dort sei sie wegen einer drohenden Alkoholvergiftung behandelt worden. Am Vormittag sei ein Alkoholwert von 0,4 Promille festgestellt worden. Auch war die 18-Jährige gynäkologisch untersucht worden, wobei Sperma des Angeklagten gefunden worden war. 

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    Der 19-Jährige hatte erklären lassen, dass es einvernehmlich zu Zärtlichkeiten gekommen sei, ebenso wie zum Sex auf der Toilette. Nachdem die Frau währenddessen offensichtlich ohnmächtig geworden sei, habe er zunächst versucht, sie aufzuwecken, indem er ihr Wasser ins Gesicht gespritzt habe. Als das nichts gebracht habe, habe er den Notruf gewählt. Die Schülerin beschrieb den Angeklagten vor Gericht als „ganz nett“, er sei ihr sympathisch gewesen. Die beiden hatten im Laufe des Abends ihre Instagram-Profile ausgetauscht – deswegen konnte der 19-Jährige nach der Tat problemlos ermittelt werden. Auf Nachfrage der Richterin, ob der Angeklagte oder einer seiner Freunde ihr etwas in ihr Getränk gemischt haben könnten, betonte die junge Frau, sie könne sich nicht erinnern. Der Verdacht steht im Raum, dass der Schülerin K.-o.-Tropfen verabreicht worden seien. Die Stunden vor der Tat kann die Frau nicht komplett rekapitulieren, für rund zwei Stunden des Abends fehlten ihr konkrete Erinnerungen.

    Das Verfahren sollte auf Antrag der Nebenklage nichtöffentlich stattfinden, das Gericht hatte dem Antrag zunächst auch stattgegeben. Nach weiteren Besprechungen wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Neben der Vergewaltigung werden dem 19-Jährigen auch eine Körperverletzung im November 2022 in einer Augsburger Flüchtlingsunterkunft an einem Mitbewohner sowie eine weitere

    Der Angeklagte wurde nach der Tat am Königsplatz festgenommem und sitzt seitdem in München in Untersuchungshaft. Für das Verfahren sind noch mindestens zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt, bei denen unter anderem das medizinische Personal aus dem Uniklinikum angehört werden soll.

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