Der Augsburger Roboterbauer Kuka muss einer sozialen Stiftung aus dem unterfränkischen trotz einer entsprechenden Ankündigung im Jahr 2016 nicht eine Million Euro spenden. Das Landgericht Augsburg wies die Klage der Stiftung Hilfe in Not am Montag ab, wie eine Sprecherin des Gerichtes auf Anfrage mitteilt. Wie berichtet, war der Hintergrund des Rechtsstreites eher ungewöhnlich: Kuka hatte 2016 öffentlich mitgeteilt, eine Million Euro an Hilfe in Not spenden zu wollen. Noch heute lässt sich die entsprechende Presseverlautbarung des Unternehmens auf dessen Internetseite finden. Kuka zahlte dann allerdings nicht, woraufhin die Stiftung 2019 Klage einreichte. Die Ankündigung des Unternehmens hing dabei eng mit der Übernahme eines anderen bayerischen Roboterbauers zusammen.
2014 hatte Kuka 51 Prozent von Reis Robotics erworben, 2016 übernahm die Augsburger Firma die verbliebenen 49 Prozent der unterfränkischen Firmengruppe. Reis war bis dato ein Familienunternehmen gewesen, die Familie Reis bis 2014 alleinige Eigentümerin. Bei den Verhandlungsgesprächen zu dem Deal kam offenbar der Gedanke auf, dass beide Seiten im Zuge der Übernahme jeweils eine Million Euro an wohltätige Einrichtungen in der Region Obernburg spenden könnten. "Die Verbundenheit des neuen Eigentümers Kuka AG und des ehemaligen Gesellschafters Walter Reis mit dem Standort Obernburg, den dortigen Mitarbeitern und der Technologie wird außerdem durch zwei Spenden zum Ausdruck gebracht", hieß es jedenfalls in der damaligen Verlautbarung von Kuka. Walter Reis spende "zur Förderung der Technologiebereiche Robotik und Automatisierung am Technologiestandort Untermain" den Betrag von einer Million Euro, die Kuka-Gruppe die gleiche Summe an die gemeinnützige Einrichtung Stiftung Hilfe in Not.
Prozess in Augsburg: Stiftung will von Kuka eine Million Euro haben
Walter Reis bedachte danach offenbar tatsächlich verschiedene Einrichtungen mit hohen Beträgen, Kuka zahlte trotz entsprechender Ankündigung nicht. 2019 reichte Hilfe in Not schließlich Klage ein und forderte das Geld auf dem Rechtsweg ein. Der Stiftungsrat habe sich entschieden, Klage einzureichen, bevor die Sache verjährt sei, sagte Eberhard Kroth, Vorsitzender der Hilfsorganisation, im November unserer Redaktion. Was dann 2019 geschehen sei. Es sei auch im Sinne der Stiftung seine Pflicht, der Angelegenheit nachzugehen, wenn ein Unternehmen eine derart große Spendensumme ankündige. Kuka wollte sich damals auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. Möglich aber, dass die Zögerlichkeit des Augsburger Roboter- und Anlagenbauers auch mit der geschäftlichen Situation Kukas in den vergangenen Jahren zu tun hatte. Kuka baute seither Stellen ab, darunter auch am Standort in Obernburg. Nicht ausgeschlossen, dass eine so hohe Spende angesichts dessen zuletzt nach innen schwer vermittelbar gewesen wäre, auch angesichts roter Zahlen, die die AG im Corona-Jahr 2020 schrieb.
Das Anliegen der Stiftung blieb jedenfalls nun erfolglos. Zwar hatte es die Pressemitteilung von Kuka im Jahr 2016 gegeben, ein entsprechenden Passus in notariellen Verträgen bei der Übernahme von Reis, dass der Roboterbauer eine Million Euro spenden werde, existierte aber nicht. Der Sachverhalt sei auf verschiedene Rechtsvorschriften überprüft worden, teilt das Gericht auf Anfrage mit. Rechtlich gesehen aber ist eine Ankündigung in einer Pressemitteilung zum Beispiel kein Schenkungsversprechen - dafür brauchte es dem Urteil zufolge eine notarielle Beurkundung, die eben nicht vorlag. Der Stiftung steht noch die Möglichkeit offen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Von Kuka heißt es, man habe das Ergebnis erwartet und begrüße es.