Das Urteil gegen den Drahtzieher hinter einem Pflegebetrug in Augsburg ist rechtskräftig. Wie das Landgericht berichtet, haben sowohl der verurteilte 40-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Revision zurückgezogen. Wie berichtet, war der Mann im März nach Monate langer Verhandlung von der 9. Strafkammer des Gerichtes zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 40-Jährige als faktischer Geschäftsführer des Augsburger Pflegedienstes PZA im Zeitraum von 2014 bis 2019 ambulante Pflegeleistungen gegenüber den Kostenträgern unzulässig abgerechnet hatte.
Prozess in Augsburg