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Prozess in Augsburg: Überfall in Bergheim: Gericht verurteilt Täter zu mehr als sieben Jahren Haft

Prozess in Augsburg

Überfall in Bergheim: Gericht verurteilt Täter zu mehr als sieben Jahren Haft

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    Drei Männer standen vor dem Landgericht Augsburg. Es ging um den brutalen Überfall auf ein älteres Ehepaar in Bergheim.
    Drei Männer standen vor dem Landgericht Augsburg. Es ging um den brutalen Überfall auf ein älteres Ehepaar in Bergheim. Foto: S. Wyszengrad (Archiv)

    Während Richter Franz Wörz das Urteil begründet, schauen die drei Männer zu Boden, stundenlang. Sie blicken nicht zu dem Juristen, der ihnen gerade detailliert erklärt, warum er sie zu Haftstrafen verdonnert. Sie blicken auch nicht zu dem Senior, den einer von ihnen im Dezember 2021 mit massiven Faustschlägen fast umgebracht hätte; der damals 83-Jährige verlor infolge der Attacke auf einem Auge seine Sehkraft. Nun hört er aufmerksam zu, was der Richter zu sagen hat. Es ist das Ende eines Prozesses um einen schwer zu begreifenden Gewaltexzess in Augsburg

    Am Ende steht dieses Urteil: Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts sieht bei den Angeklagten unter anderem die Vorwürfe der schweren und gefährlichen Körperverletzung als erfüllt an und verhängt Haftstrafen zwischen sieben Jahren und sieben Jahren und neun Monaten. Den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes aus der Anklage lässt die Kammer fallen. 

    Verantworten mussten sich die Rumänen Zsolt S., Iliuta B. und Daniel M., der eine kleine Baufirma in Augsburg-Oberhausen hatte. Der Anklage zufolge waren Zsolt S. und Iliuta B. an jenem Tag im Dezember 2021 mitten in der Nacht über ein Kellerfenster in das Haus im Augsburger Stadtteil Bergheim gelangt, in dem ein älteres Ehepaar lebt und zu der Zeit geschlafen hatte. Die Täter waren auf der Suche nach Geld und attackierten die Senioren, 83 und 71 Jahre alt, so heftig, dass beide Opfer gravierende Verletzungen erlitten.

    Überfall in Bergheim: Verteidiger forderten geringere Haftstrafen

    Nach Erkenntnissen der Ermittler hatten die Täter geplant, die beiden Senioren zu fesseln und ihnen große Mengen Bargeld wegzunehmen, die die Männer in dem Haus vermuteten. Dass sich in dem Haus einiges an Bargeld befindet, wusste der 33-jährige Daniel M. Der Handwerker sollte für das Ehepaar eine ehemalige Praxis in der Augsburger Innenstadt zu Wohnungen umbauen. Iliuta B. war einer seiner Mitarbeiter. Zsolt S. heuerte er den Ermittlungen zufolge an, obwohl er ihn kaum kannte. Der Mann ist ein früherer Kampfsportler, von dessen Kämpfen Videos im Internet zu sehen sind. 

    Daniel M., der selbst nicht im Haus war, wurde von den Ermittlern als Planer und Drahtzieher der Tat gesehen, für ihn hatte Staatsanwalt Thomas Junggeburth in den Plädoyers mit zwölf Jahren und sechs Monaten Haft die längste Haftstrafe gefordert. Die jeweiligen Verteidiger der drei Männer verlangten deutlich geringere Strafen als der Staatsanwalt und widersprachen vor allem dem Vorwurf des versuchten Mordes, der laut Anklage vorlag.

    Richter Franz Wörz und seine Kammer verurteilen Daniel M. zu sieben Jahren und drei Monaten, Zsolt S. zu sieben Jahren und Iliuta B. zu sieben Jahren und neun Monaten Haft. Das Gericht folgt damit überwiegend den Vorwürfen und den Thesen der Ermittler, wenn auch mit Einschränkungen. 

    Zsolt S. habe ein vollumfängliches Geständnis abgelegt, das in wesentlichen Punkten der Wahrheit entsprochen habe, sagt Wörz in der Urteilsbegründung. Iliuta B. hingegen habe sich "gewunden" und in Widersprüche verwickelt. Auch der Planer der Tat, Daniel M., sei schuldig. Gewalt sei Teil des Tatplans gewesen, aber nicht die Tötung der Opfer, so sieht es das Gericht, das sich dafür unter anderem auf einen Satz stützt, den Drahtzieher Daniel M. den beiden Mittätern vor dem Einbruch mitgegeben haben soll: „Pass auf, wie du die Alten schlägst, nicht, dass sie sterben.“ 

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zsolt S. akzeptiert es zusammen mit seinem Anwalt Klaus Rödl noch im Gerichtsaal, es ist aber absehbar, dass eine der anderen Prozessparteien Revision einlegen wird. Das bedeutet: Der Bundesgerichtshof wird das Urteil vermutlich auf etwaige Rechtsfehler überprüfen. 

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über spannende Kriminalfälle in Augsburg an:

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