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Prozess in Augsburg: Überfall in Bergheim: Das sagt die Opfer-Anwältin zum Urteil

Prozess in Augsburg

Überfall in Bergheim: Das sagt die Opfer-Anwältin zum Urteil

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    Nach einem Überfall auf ein Ehepaar in Bergheim ermittelte die Kripo Augsburg intensiv.
    Nach einem Überfall auf ein Ehepaar in Bergheim ermittelte die Kripo Augsburg intensiv. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Zwei Monate lang dauerte der Prozess gegen drei Männer, die für eine brutale Attacke im Dezember 2021 auf ein älteres Ehepaar in deren Wohnhaus verantwortlich gewesen waren. Nun gibt es ein Urteil. Die drei Täter müssen zwischen sieben Jahre und sieben Jahre und neun Monate in Haft. Es ist ein Schuldspruch, mit dem die 8. Strafkammer des Landgerichtes Augsburg deutlich über den Vorstellungen der meisten Verteidiger liegt – aber deutlich unter jenen der Staatsanwaltschaft. Die bekannte Opferanwältin Marion Zech, die zusammen mit Tobias Bomsdorf die Ehepartner, die bei dem Überfall schwer verletzt wurden, vertrat, sagt, wie sie das Urteil einschätzt.

    Der Vorsitzende Richter Franz Wörz arbeitete in der mündlichen Begründung zum Schuldspruch gut zwei Stunden lang heraus, warum seine Kammer Haftstrafen in dieser Höhe verhängt hatte; das Gericht nahm sich also außergewöhnlich viel Zeit. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorherigen Verhandlungstag deutlich höhere Haftstrafen jeweils zwischen zehn und zwölfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert, unter anderem wegen versuchten Mordes, die Anwälte plädierten teils auf Bewährungsstrafen.

    Marion Zech ist eine Anwältin, die in Strafverfahren oft die Interessen der Opfer vertritt.
    Marion Zech ist eine Anwältin, die in Strafverfahren oft die Interessen der Opfer vertritt. Foto: Ulrich Wagner

    Es war ein Fall, der für viel Aufsehen gesorgt hatte, wie sich auch beim Urteil am Mittwoch zeigte: Der große Sitzungssaal im Gerichtsgebäude war gut besucht, unter den Zuschauern waren auch mehrere Beamte des Kommissariats 1 der Augsburger Kripo, das für die Aufklärung von Tötungsdelikten zuständig ist. Die

    Prozess in Augsburg: Überfall in Bergheim war kein versuchter Mord

    Einen versuchten Mord, wie ihn die Staatsanwaltschaft annahm, erkannte die Strafkammer nicht. Gewalt sei zwar Teil des Tatplans gewesen, aber nicht die Tötung der Opfer, sagte Richter Wörz. So habe der Drahtzieher, der selbst nicht mit im Haus war, den beiden Mittätern vor dem Einbruch gesagt, sie sollten aufpassen, wie sie die beiden damals 83 und 71 Jahre alten Opfer schlugen, damit diese nicht getötet würden. Aus Sicht des Gerichtes war das ein wichtiges Indiz, das gegen eine Tötungsabsicht spricht. Auch einen sogenannten "bedingten Vorsatz" nahmen die Richter nicht an – in solche Fällen nehmen Täter zumindest billigend in Kauf, dass jemand sterben könnte. 

    Doch die zwei Täter, die im Haus waren, sagte Wörz, hätten nach der brutalen Attacke aufgehört zu schlagen. Und zwar nicht, weil sie die Opfer für tot hielten, sondern weil die Männer die schweren Verletzungen des älteren Ehepaars erkannt hätten und sie nicht weiter hätten verletzen wollen. So sieht es das Gericht. Die Opfer hätten zu der Zeit noch geschrien, gewimmert und sich bewegt, sagte Wörz. Rechtlich bedeutet das: Selbst wenn man einen ursprünglichen Tötungsversuch annähme - was das Gericht nicht tat - wären die beiden schlagenden Männer aufgrund der Geschehensabläufe von dem Tötungsversuch zurückgetreten. 

    Anwältin Marion Zech sagt, sie habe in der Urteilsbegründung viel Überzeugendes gehört, auch wenn sie manches anders sehe. Mit dem Urteil könne man aber leben, auch ihr Mandant. Der Senior wäre entsetzt gewesen, hätte es teils Bewährungsstrafen gegeben, sagte Zech, aber so sei es ja nicht gekommen. Der zur Tatzeit 83-Jährige war zur Urteilsverkündung mit im Gerichtssaal. Wichtig sei ihm vor allem, dass die Täter gefasst und verurteilt wurden, ansonsten hätte er in ständiger Angst leben müssen.

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über spannende Kriminalfälle in Augsburg an:

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