Kuriosität in einem Augsburger Strafprozess wegen sexueller Belästigung: Trotz umfangreicher Nachforschungen in der Beweisaufnahme konnte im ersten Teil der Hauptverhandlung nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob ein 57-jähriger Mann wegen eines fast gleichen Delikts jetzt schon wieder vor Gericht steht oder ob er wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen gerade wegen derselben Sache zum zweiten Mal den Prozess gemacht bekommt – was nicht zulässig wäre. Aufklärung soll nun in einem zweiten Termin die Vernehmung weiterer Zeugen erbringen.
Prozess in Augsburg