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Prozess in Augsburg: Steht ein 57-Jähriger zum zweiten Mal wegen derselben Sache vor Gericht?

Prozess in Augsburg

Steht ein 57-Jähriger zum zweiten Mal wegen derselben Sache vor Gericht?

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    Ein 57-Jähriger soll junge Mädchen auf einem Spielplatz in Augsburg bedrängt, beleidigt und sexuell belästigt haben. Doch im Prozess in Augsburg gibt es ein ungewöhnliches Problem.
    Ein 57-Jähriger soll junge Mädchen auf einem Spielplatz in Augsburg bedrängt, beleidigt und sexuell belästigt haben. Doch im Prozess in Augsburg gibt es ein ungewöhnliches Problem. Foto: Jakob Stadler (Archivbild)

    Kuriosität in einem Augsburger Strafprozess wegen sexueller Belästigung: Trotz umfangreicher Nachforschungen in der Beweisaufnahme konnte im ersten Teil der Hauptverhandlung nicht mit Sicherheit geklärt werden, ob ein 57-jähriger Mann wegen eines fast gleichen Delikts jetzt schon wieder vor Gericht steht oder ob er wegen widersprüchlicher Zeugenaussagen gerade wegen derselben Sache zum zweiten Mal den Prozess gemacht bekommt – was nicht zulässig wäre. Aufklärung soll nun in einem zweiten Termin die Vernehmung weiterer Zeugen erbringen.

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