Irren ist menschlich, sagt ein altes Sprichwort. Wer sich irrt, kann aber unter Umständen auch vor Gericht landen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Als besonders kurios stellte sich der Fall eines 15-jährigen Schülers heraus, den die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines anderen Verfahrens auch der Sachbeschädigung anklagte, weil er eine Wand unter der Ulrichsbrücke mit einem sogenannten "Tag", also Schriftzug besprüht hatte. Vor Jugendrichter Fabian Espenschied klärte sich die illegale Graffiti-Aktion als Anfänger-Irrtum auf, die am Ende folgenlos blieb.
Prozess in Augsburg