Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Serien-Fahrraddieb kommt vor Augsburger Gericht ungeschoren davon

Prozess in Augsburg

Serien-Fahrraddieb kommt vor Augsburger Gericht ungeschoren davon

    • |
    Immer wieder werden in Augsburg Fahrräder gestohlen. Sogar aus nicht öffentlich zugänglichen Kellern und Tiefgaragen.
    Immer wieder werden in Augsburg Fahrräder gestohlen. Sogar aus nicht öffentlich zugänglichen Kellern und Tiefgaragen. Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

    „Besser kann es gar nicht laufen“, flüsterte der Verteidiger seinem Mandanten zu. Der 41-jährige Angeklagte stand vor dem Augsburger Amtsgericht, weil er bei fünf Taten hochwertige Fahrräder und Fahrradteile im Gesamtwert von fast 11.000 Euro gestohlen haben soll. Weil er aber erst kürzlich wegen ähnlicher Delikte vom übergeordneten Landgericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, kam er vor dem Amtsgericht ungeschoren davon.

    Fahrraddiebstähle aus Tiefgaragen in Augsburg

    Zwei Tiefgaragen im Augsburger Univiertel, eine weitere im Hochfeld, in Göggingen sowie in Neusäß - das waren die Tatorte. Unter anderem drei komplette Fahrräder, vier Akkus von E-Bikes, eine Vorderradgabel, Vorderräder und mehrere Federsattelstützen waren zwischen September und Oktober 2019 von ihren Besitzern als gestohlen angezeigt worden. Kurz darauf entdeckten zwei der Geschädigten, dass ihre Fahrrad-Akkus – oder zumindest exakt gleiche – von einem Anbieter aus Augsburg über einen Internet-Marktplatz verkauft werden sollten. Mithilfe der Staatsanwaltschaft und der Polizei wurde die Wohnung des Anbieters im Oktober 2019 durchsucht. Dort fand sich ein großes Sammelsurium an Fahrradteilen, zudem zwei Fahrräder.

    Den Polizisten hatte der Angeklagte (Verteidiger Stefan Pfalzgraf) seinerzeit nichts anderes erklärt als jetzt vor Gericht: Die Fahrrad-Utensilien habe er gerade erst aus einer anderen Strafsache wieder von der Staatsanwaltschaft zurückbekommen. Er habe die Gegenstände anderweitig erworben, aber nicht gestohlen. Die Fahrräder gehörten ihm selbst und einem Bekannten. Ermittlungen des Fahrrad-Sachbearbeiters von der Augsburger Polizei und dessen Kollegen ergaben dennoch Hinweise darauf, dass der 41-jährige Angeklagte zum wiederholten Mal als Seriendieb zugegriffen haben könnte. Und dann waren gerade an einem Feldweg in Augsburg drei Fahrradrahmen gefunden worden, von denen zwei zu den angezeigten Diebstählen passten.

    Was die Polizei Fahrradbesitzern in Augsburg rät

    Anders als die meisten Einzelteile tragen Fahrradrahmen eine individuelle Nummer, anhand derer sie identifiziert werden können. Was die Ermittler nicht leisten konnten: Aufgrund nicht existierender Teile-Nummern oder weil niemand sich solche notiert hatte, sei eine hundertprozentige Zuordnung von den beim Angeklagten gefundenen Gegenständen zu den gefundenen Rahmen oder den geplünderten Rädern nicht sicher möglich. Alle Teile würden, wie auch die Räder, vielfach hergestellt, eine absolute Sicherheit gebe es deswegen nicht. Der Polizei rät generell allen Besitzern, bei wertvolleren Fahrrädern nicht nur die Rahmennummer zu notieren, sondern auch Nummern von Akkus oder Motoren. So sei gegebenenfalls der Handel mit gestohlenen Fahrradteilen leichter zu verfolgen.

    Richterin Sylvia Huber schlug nach der Beweisaufnahme vor, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen seiner Vorverurteilung einzustellen. Wegen der zeitlichen Nähe zum vorangegangenen Verfahren müsse sie gegebenenfalls eine Gesamtstrafe bilden. Vorangegangen war eine Verurteilung des 41-Jährigen vor dem Amtsgericht in Nördlingen, wo er ebenfalls wegen Fahrraddiebstählen angeklagt gewesen war. Dieses Urteil hatte das Augsburger Landgericht als Berufungsinstanz auf eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit fünfjähriger Bewährung festgesetzt. Richterin Huber erklärte, bei dieser Konstellation sehe sie angesichts der Umstände nicht, dass der Angeklagte nunmehr ins Gefängnis zu schicken sei.

    Fahrraddieb arbeitet nun in einem Fahrradgeschäft

    Zwar gebe es möglicherweise ein bisschen viele Zufälle, die auf den 41-Jährigen als Täter hinweisen könnten, aber eben auch verschiedene Unsicherheiten. Nach Rücksprache mit der Sachbearbeiterin stimmte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens zu. Soweit wie möglich, soll den Geschädigten eventuell Passendes aus den beim Angeklagten beschlagnahmten Teilen für ihre Räder gegeben werden. Der 41-Jährige, der nach eigenen Worten sein Hobby inzwischen zum Beruf gemacht hat und bei einem Fahrradgeschäft arbeitet, bekommt sein Rad nach der mittlerweile dritten Beschlagnahme wieder zurück.

    Lesen Sie dazu auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden