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Schuldach brennt nach Dachdeckerarbeiten: Zwei Handwerker vor Gericht
![Der Brand brach in der Berufsschule 6 in Augsburg aus. Der Brand brach in der Berufsschule 6 in Augsburg aus.](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715673836705-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
Nach Bauarbeiten am Dach der Berufsschule 6 in Augsburg kommt es zu einem Brand. Sind die Handwerker dafür zu bestrafen? Wie das Amtsgericht die Sache sieht.
120.000 Euro Sachschaden entstanden bei einem Feuer vergangenen September auf dem Dach der Berufsschule 6 in der Haunstetter Straße – strafrechtlich wird dieser Brand aber keine Folgen haben. Das Verfahren gegen zwei angeklagte Dachdecker einer Augsburger Firma wurde jetzt vor dem Amtsgericht wegen geringer Schuld eingestellt.
Nach Worten der Richterin sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Männer das Feuer fahrlässig verursacht haben, wie ihnen zur Last gelegt wurde. Die beiden Dachdecker hatten Strafbefehle in Höhe von 4500 Euro und 2000 Euro erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatten.
Zwei Wochen zuvor schon hätten sie in den Sommerferien vergangenen Jahres das Flachdach des Schulgebäudes gedeckt, schilderten die beiden 31-jährigen Männer vor Gericht. Dergestalt gedeckt, dass Bitumenbahnen („Dachpappe“) im Kalt-Selbstklebesystem aufgebracht worden sei. Dabei, so einer der beiden Dachdecker, müsse nur an den Rändern die Pappe erwärmt werden, damit sie aneinander oder am Untergrund verschweiße. In dieser Weise habe man – auf Anweisung der Bau- und Firmenleitung und im Geheiß des Auftraggebers - auch am Tag des Brandes gearbeitet.
Prozess um Brand in Augsburg endet mit Einstellung des Verfahrens
Ziemlich am Ende der Arbeiten habe die Abdeckung einer Innen-Ecke gestanden. An dieser Ecke seien drei Lagen des Bitumens übereinander verlegt und mit dem Flammgerät miteinander verschweißt worden. Was die beiden Dachdecker nicht gewusst hätten und was auch bei der Gefährdungsbegutachtung zu Beginn der Bauarbeiten nicht thematisiert worden sei: Schon früher sei in dem Pavillondach, wo später das Feuer glimmte, ein Dämmmaterial auf Holzfaserbasis eingebaut worden, welches als leicht entflammbar gilt. Dieses Material sei auch bei dem Feuer nahezu vollständig verbrannt.
Ebendiese Innen-Ecke benannte auch der polizeiliche Sachbearbeiter im Zeugenstand als Ausgangspunkt des Brandes. Von dort aus hätte sich die Glut von unten nach oben in Hohlräumen des Pavillondachs ausgebreitet.
Dass es zu der Glut gekommen sei, dass ihre Arbeiten dafür ursächlich gewesen seien, verkannten die beiden Dachdecker nicht. Sie wollten sich aber kein fahrlässiges, schuldhaftes Fehlverhalten vorwerfen lassen. Nach dem Ende der Verlegearbeiten gegen 13.45 Uhr hätten sie noch rund eineinhalb Stunden Brandwache gehalten. Nach 15 Uhr seien sie dann von der Baustelle nach Hause gefahren, von Rauch oder Glut keine Spur. Gegen 19.10 Uhr war dann am Abend desselben Tages Rauch in der Deckenkonstruktion des Pavillondaches entdeckt worden, möglicherweise hatte aufkommender Wind die Glut angefeuert. Die Feuerwehr löschte den Brand.
Versicherung des Unternehmens bezahlt für den Schaden an der Schule
Wie die beiden Dachdecker darstellten, sei der Schaden inzwischen von der Versicherung ihres Unternehmens geregelt worden. Die Versicherung habe ihre Firma damit beauftragt, den Brandschaden zu beheben, was demnächst erfolgen solle.
Nach dem Ende der Beweisaufnahme brachte Richterin Beate Christ die Einstellung des Verfahrens „wegen geringer Schuld“ ins Gespräch. Aus ihrer Sicht sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass die Dachdecker bei ihrer Arbeit fahrlässig gehandelt hätten. Möglicherweise, aber keinesfalls sicher, könnte ein Gutachten darüber nähere Auskunft geben. In einem Rechtsgespräch hinter verschlossener Tür schlossen sich Staatsanwältin Christina Knöpfle und die beiden Verteidiger Heike Brummer und Michael Krug der Ansicht der Richterin an, weswegen das Verfahren gegen die beiden Dachdecker ohne Auflagen eingestellt wurde.
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