Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Schuldach brennt nach Dachdeckerarbeiten: Zwei Handwerker vor Gericht

Prozess in Augsburg
22.03.2024

Schuldach brennt nach Dachdeckerarbeiten: Zwei Handwerker vor Gericht

Der Brand brach in der Berufsschule 6 in Augsburg aus.
Foto: Christoph Bruder (Archiv)

Nach Bauarbeiten am Dach der Berufsschule 6 in Augsburg kommt es zu einem Brand. Sind die Handwerker dafür zu bestrafen? Wie das Amtsgericht die Sache sieht.

120.000 Euro Sachschaden entstanden bei einem Feuer vergangenen September auf dem Dach der Berufsschule 6 in der Haunstetter Straße – strafrechtlich wird dieser Brand aber keine Folgen haben. Das Verfahren gegen zwei angeklagte Dachdecker einer Augsburger Firma wurde jetzt vor dem Amtsgericht wegen geringer Schuld eingestellt. 

Nach Worten der Richterin sei nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass die Männer das Feuer fahrlässig verursacht haben, wie ihnen zur Last gelegt wurde. Die beiden Dachdecker hatten Strafbefehle in Höhe von 4500 Euro und 2000 Euro erhalten, gegen die sie Einspruch eingelegt hatten.

Zwei Wochen zuvor schon hätten sie in den Sommerferien vergangenen Jahres das Flachdach des Schulgebäudes gedeckt, schilderten die beiden 31-jährigen Männer vor Gericht. Dergestalt gedeckt, dass Bitumenbahnen („Dachpappe“) im Kalt-Selbstklebesystem aufgebracht worden sei. Dabei, so einer der beiden Dachdecker, müsse nur an den Rändern die Pappe erwärmt werden, damit sie aneinander oder am Untergrund verschweiße. In dieser Weise habe man – auf Anweisung der Bau- und Firmenleitung und im Geheiß des Auftraggebers - auch am Tag des Brandes gearbeitet. 

Prozess um Brand in Augsburg endet mit Einstellung des Verfahrens

Ziemlich am Ende der Arbeiten habe die Abdeckung einer Innen-Ecke gestanden. An dieser Ecke seien drei Lagen des Bitumens übereinander verlegt und mit dem Flammgerät miteinander verschweißt worden. Was die beiden Dachdecker nicht gewusst hätten und was auch bei der Gefährdungsbegutachtung zu Beginn der Bauarbeiten nicht thematisiert worden sei: Schon früher sei in dem Pavillondach, wo später das Feuer glimmte, ein Dämmmaterial auf Holzfaserbasis eingebaut worden, welches als leicht entflammbar gilt. Dieses Material sei auch bei dem Feuer nahezu vollständig verbrannt.

Ebendiese Innen-Ecke benannte auch der polizeiliche Sachbearbeiter im Zeugenstand als Ausgangspunkt des Brandes. Von dort aus hätte sich die Glut von unten nach oben in Hohlräumen des Pavillondachs ausgebreitet. 

Lesen Sie dazu auch

Dass es zu der Glut gekommen sei, dass ihre Arbeiten dafür ursächlich gewesen seien, verkannten die beiden Dachdecker nicht. Sie wollten sich aber kein fahrlässiges, schuldhaftes Fehlverhalten vorwerfen lassen. Nach dem Ende der Verlegearbeiten gegen 13.45 Uhr hätten sie noch rund eineinhalb Stunden Brandwache gehalten. Nach 15 Uhr seien sie dann von der Baustelle nach Hause gefahren, von Rauch oder Glut keine Spur. Gegen 19.10 Uhr war dann am Abend desselben Tages Rauch in der Deckenkonstruktion des Pavillondaches entdeckt worden, möglicherweise hatte aufkommender Wind die Glut angefeuert. Die Feuerwehr löschte den Brand.

Versicherung des Unternehmens bezahlt für den Schaden an der Schule

Wie die beiden Dachdecker darstellten, sei der Schaden inzwischen von der Versicherung ihres Unternehmens geregelt worden. Die Versicherung habe ihre Firma damit beauftragt, den Brandschaden zu beheben, was demnächst erfolgen solle.

Nach dem Ende der Beweisaufnahme brachte Richterin Beate Christ die Einstellung des Verfahrens „wegen geringer Schuld“ ins Gespräch. Aus ihrer Sicht sei nicht zweifelsfrei nachweisbar, dass die Dachdecker bei ihrer Arbeit fahrlässig gehandelt hätten. Möglicherweise, aber keinesfalls sicher, könnte ein Gutachten darüber nähere Auskunft geben. In einem Rechtsgespräch hinter verschlossener Tür schlossen sich Staatsanwältin Christina Knöpfle und die beiden Verteidiger Heike Brummer und Michael Krug der Ansicht der Richterin an, weswegen das Verfahren gegen die beiden Dachdecker ohne Auflagen eingestellt wurde.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.