Immer wieder sind Gerichte damit beschäftigt, über Einsprüche gegen Strafbefehle zu befinden – so wie jetzt im Falle eines 43-jährigen Piloten, dem "Stalking", also Nachstellung und Bedrohung seiner 32-jährigen Ex-Freundin vorgeworfen wurde. Deswegen hatte er auf schriftlichem Weg einen Strafbefehl über 5600 Euro erhalten. Nachdem Staatsanwalt und Richterin im Prozess am Amtsgericht Augsburg dem Mann klarmachten, dass es in seinem Fall auch in Richtung höhere Strafe gehen könne, zog der Pilot nach kurzer Beratung mit seiner Verteidigerin Hafize Filiz seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück, der somit Gültigkeit behält.
Prozess in Augsburg