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Prozess in Augsburg: Nach Kö-Attacke: Mann wegen Hetzrede bei "Pegida"-Demo verurteilt

Prozess in Augsburg

Nach Kö-Attacke: Mann wegen Hetzrede bei "Pegida"-Demo verurteilt

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    Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz im Dezember vergangenen Jahres kam es in Augsburg zu einer Veranstaltung der rechtsextremen "Pegida" und zu einer Gegendemonstration.
    Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz im Dezember vergangenen Jahres kam es in Augsburg zu einer Veranstaltung der rechtsextremen "Pegida" und zu einer Gegendemonstration. Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

    Polizei und Justiz in Augsburg kann man nicht nachsagen, sie seien auf dem rechten Auge blind. Im Gegenteil: Straftaten aus dem rechten Spektrum wie das Zeigen des Hitlergrußes und ähnliche Propagandadelikte werden konsequent verfolgt und sanktioniert. Beim Amtsgericht stehen oft mehrmals wöchentlich derartige Prozesse auf dem Terminplan. Nun saß der in der Vergangenheit bereits zwei Mal rechtskräftig vorbestrafte ehemalige NPD-Funktionär Roland W. auf der Anklagebank, Staatsanwalt Benjamin Rüdiger warf ihm Volksverhetzung vor.

    Der 66-jährige Rentner war am 16. Dezember 2019 bei einer Veranstaltung der rechtsextremen "Pegida"-Bewegung auf dem Königsplatz als Redner aufgetreten. Thema war der Tod eines Passanten, von Beruf Feuerwehrmann, der nach einem Besuch des Christkindlesmarktes am 6. Dezember durch einen Faustschlag so schwer verletzt worden war, dass er starb. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter, einen 17-Jährigen mit Migrationshintergrund, findet in Kürze statt.

    Prozess in Augsburg: Rede vor "Pegida"-Anhängern

    In seiner Rede über Lautsprecher vor wenigen "Pegida"-Anhängern, aber 150 Gegendemonstranten, sagte Roland W., man könnte fälschlicherweise der Meinung sein, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund, deren Familien bereits seit mehreren Generationen in Deutschland lebten, sich an die hiesige Kultur angepasst hätten und somit nicht zu einer solchen Tat in der Lage wären. Allerdings beweise die begangene Tat, „dass Menschen mit Migrationshintergrund ihre Rassenmerkmale nicht ablegen können und deshalb zur Gewalttätigkeit neigen“. Dieser Satz, der den Schluss zulässt, dass alle Migranten prinzipiell zur Gewalt neigen, war für die Staatsanwaltschaft Anlass, gegen W. zu ermitteln.

    Vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht. Ein Kripobeamter, der damals auf dem Königsplatz anwesend war, sagte, er habe die Worte so gehört und dann „zu Papier gebracht“. Für Passanten sei die Rede trotz des Lärms der Gegendemonstranten hörbar gewesen. Roland W., der ohne Anwalt erschienen war, kritisierte am Ende die Justiz, sprach von „politischer Verfolgung“ und „Kriminalisierung“. „Ich hoffe, dass das Amtsgericht Augsburg aus früher gemachten Fehlern Lehren zieht“, waren seine Schlussworte.

    Die Hoffnung, seine Rede falle unter das Grundrecht der Meinungsäußerung und bleibe somit straflos, erfüllte sich aber nicht. Richterin Scheiwiller verurteilte den Funktionär wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze zu je 30 Euro). Was „Rassenmerkmale“ mit Gewaltbereitschaft zu tun hätten, erschließe sich ihr nicht, betonte die Richterin.

    Die Neigung zu Gewalt sei vielmehr eine Frage der Erziehung und des Umfeldes. Staatsanwalt Rüdiger hatte sogar eine Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert, da der Angeklagte uneinsichtig und bereits einschlägig vorbestraft sei. Roland W. ließ keinen Zweifel daran, dass er gegen das Urteil in Berufung gehen werde.

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