Am Urteil wird nicht gerüttelt: Der Bundesgerichtshof hat nun einen Schuldspruch des Landgerichtes Augsburg bestätigt, der eine dreijährige Haftstrafe für einen 28-jährigen Fan der TSG Hoffenheim zur Folge hat. Wie mehrfach berichtet, hatte sich vergangenes Jahr ein Quartett für einen Böllerwurf beim Heimspiel des FC Augsburg gegen die TSG im November 2023 verantworten müssen. Vor allem beim Hauptangeklagten, einem 28-Jährigen, fiel das Urteil verhältnismäßig hart aus, gegen ihn verhängten die Richter eine dreijährige Haftstrafe.
Der 28-jährige Hauptangeklagte hatte den verbotenen Böller in der Unterhose ins Stadion geschmuggelt. Er warf den Sprengstoffkörper in der 53. Minute der Bundesligapartie im Gästeblock in Richtung Spielfeld. Der damalige Vorsitzende der Strafkammer, Christoph Kern, sagte in der späteren Urteilsbegründung, es habe sich um einen massiven Sprengstoffvorfall gehandelt, der nicht nur Leib und Leben gefährdet, sondern auch 26.000 Besucher im Augsburger Stadion in Terrorangst versetzt habe.
Prozess in Augsburg um Böllerwurf beim Spiel des FCA gegen Hoffenheim
Insgesamt wurden mindestens zwölf Menschen verletzt, als der Böller hochging. Ein Kind trug eine tiefe Fleischwunde davon. Meist handelte es sich um Knalltraumata und um Schocks. Unter den Leidtragenden waren fünf Minderjährige. Schüler des Maria-Stern-Gymnasiums hatten bei einem Wettbewerb Freikarten für das Spiel gewonnen, sie hielten sich in der Nähe des Gästeblocks auf.
Die drei Mittäter, die wegen Beihilfedelikten verurteilt wurden, erhielten im Prozess Bewährungsstrafen, sie verzichteten nach dem Urteil auf Rechtsmittel. Anders sah dies beim 28-jährigen Hauptangeklagten aus. Er legte Revision ein, was bedeutete, dass der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichtes auf Rechtsfehler überprüfte. Nach Angaben eines Sprechers des Landgerichtes erkannte der BGH diese aber nicht. Der Schuldspruch des Landgerichtes ist damit rechtskräftig.
Als Opfer dieser schweren, Straftat aus deren Folge ich für den Rest meines Lebens mit Tinnitus leben muss, begrüße ich diese Entscheidung sehr. Allerdings kann ich die Auffassung von Herrn Jan Kandzora, wonach das Urteil mit einer dreijährigen Haftstrafe verhältnismäßig hart ausgefallen ist, nicht teilen. Der Staatsanwalt hatte knapp 5 Jahre beantragt und das wäre auch aus meiner Sicht das Mindeste gewesen, was die betroffenen Opfer erwarten durften. Der Böller wurde Richtung Spielfeld geworfen und ist unmittelbar vor der Bande und nur eine Stufe unter und somit unmittelbar neben meinem Platz eingeschlagen. Nicht nur ich, sondern auch die Leute eine Reihe vor mir hätten tot sein können. Der gleichen Gefahr waren auch die Augsburger Auswechselspieler ausgesetzt, die sich unmittelbar hinter der Bande warmgelaufen haben. So gesehen sollte er über dieses „Luxusurteil“, nämlich 3 statt der geforderten 5 Jahre froh sein, statt sich heulend von seiner Lebensgefährtin zu verabschieden.
Fortsetzung: Wäre er mal nach dem Böllerwurf zu uns heruntergekommen, da hätte er nicht nur Verletzte Erwachsene und Kinder, sondern auch völlig aufgelöste Menschen sehen können. Aber immerhin war in diesem Falle eine Textpassage aus einem 30 Jahre alten Lied der „Prinzen“ die da lautet: „Die Welt ist ein Gerichtssaal, die Bösen kriegen recht“ nicht zutreffend.
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