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Prozess in Augsburg: Mordversuch auf der B17? Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

Prozess in Augsburg

Mordversuch auf der B17? Staatsanwalt fordert lebenslange Haft

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    Ein 49-Jähriger soll versucht haben, seine Ehefrau auf der B17 bei Augsburg umzubringen. Nun ist die Beweisaufnahme abgeschlossen.
    Ein 49-Jähriger soll versucht haben, seine Ehefrau auf der B17 bei Augsburg umzubringen. Nun ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Foto: Berufsfeuerwehr Augsburg (Archivbild)

    Kurz vor dem Aufprall soll Valentin G. (Namen geändert) das Gaspedal seines Toyota Auris voll durchgedrückt haben, wie die spätere Auswertung eines Steuerungsgerätes ergab. Das Auto prallte am 24. März vergangenen Jahres zwischen den Ausfahrten Inningen und Königsbrunn-Nord gegen einen Baum. Zuvor hatte der 49-Jährige das Auto von der linken Fahrspur nach rechts gelenkt, über die rechte Spur und den Standstreifen. Und das mit Absicht, um seine Frau umzubringen, sie zu ermorden, so sieht es die Staatsanwaltschaft in einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht. Nun steht das Verfahren kurz vor dem Abschluss.

    Am Mittwoch wurden nun die Plädoyers gehalten. Dabei gingen die Ansichten der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger über das Geschehen deutlich auseinander. Staatsanwalt Thomas Junggeburth sah die Vorwürfe der Anklage durch die Beweisaufnahme bestätigt und forderte für Valentin G., einen gebürtigen Rumänen, eine lebenslange Freiheitsstrafe, unter anderem wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte, sagte Junggeburth, habe den Trennungswunsch seiner Frau nicht akzeptieren können. Kurz vor der Tat habe die Trennungsphase auch eine neue Dynamik bekommen; Raluca G. hatte seit Längerem einen neuen Partner, nun suchten sie eine gemeinsame Wohnung. Beim neuen Partner der 35-Jährigen handelt es sich um den Vorgesetzten des Ehepaares, das gemeinsam bei Amazon in Graben gearbeitet und sich vor dem Unfall auf dem Weg zum Arbeitsort befunden hatte.

    Prozess in Augsburg: War Unfall auf der B17 ein Mordversuch?

    Staatsanwalt Junggeburth sagte im Plädoyer, es habe sich um ein Indizienverfahren gehandelt, und doch gebe es nach der Hauptverhandlung "keinen Zweifel": Der Angeklagte habe seine Frau töten wollen und dabei auch in Kauf genommen, selbst zu sterben. Er habe gezielt die Beifahrerseite als Aufprallpunkt gewählt. Es gebe nach Zeugenaussagen vor Ort keinen Einfluss von außen, der für den Unfall ursächlich hätte sein können: kein drängelndes Fahrzeug von hinten etwa, kein Hindernis auf der Straße, kein Tier auf der Straße. "Kein Zeuge hatte eine Erklärung für den Unfall", sagte Junggeburth.

    Ein 49-Jähriger muss sich wegen Mordversuchs vor dem Augsburger Landgericht verantworten.
    Ein 49-Jähriger muss sich wegen Mordversuchs vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Foto: Silvio Wyszengrad

    Auch Sekundenschlaf oder etwa ein Krampfanfall kam nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Auslöser nicht in Betracht. Tatsächlich hatten entsprechende Gutachten zu der Frage den Angeklagten im Prozess in dieser Hinsicht tendenziell belastet. Ein medizinischer Sachverständiger kam etwa zu dem Schluss, dass das äußere Geschehen wohl nicht zu einem Einschlafen als Ursache passe. So müsse vor dem Aufprall eine Lenkbewegung erfolgt sein, da das Auto gerade auf den Baum zusteuerte; dies spreche eher für das Bild "eines willkürlich gesteuerten Lenkmanövers". Auch die anderen Umstände deuteten nicht auf

    Prozess um mutmaßlichen Mordversuch auf B17: lebenslange Haft gefordert

    Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Verteidiger des Angeklagten (Jörg Seubert, Ralf Schönauer und Christian Ciurea) forderten einen Freispruch für ihren Mandanten. Anwalt Jörg Seubert sprach von "einer Tragödie", bei der sowohl die Ehefrau seines Mandanten als auch sein Mandant selbst schwere Verletzungen davongetragen hatten. Seubert sagte, er gehe davon aus, dass Sekundenschlaf ursächlich für den Unfall gewesen sei. Es gebe nicht den "typischen Sekundenschlaf", und dass es einer gewesen sei, könne man nicht ausschließen. Es gebe Indizien, die gegen eine Tötungsabsicht sprächen. So sei die Hemmschwelle, jemanden zu töten und dabei auch den eigenen Tod in Kauf zu nehmen, schon enorm hoch. Und eine Psychologin habe beim 49-Jährigen keine suizidalen Tendenzen erkannt, also auch keine Hinweise für den Wunsch nach einem erweiterten Suizid.

    Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Roland Christiani will das Urteil am Donnerstag sprechen.

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