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Prozess in Augsburg: Mordfall Angelika Baron: So sieht der Bundesgerichtshof das Urteil

Prozess in Augsburg

Mordfall Angelika Baron: So sieht der Bundesgerichtshof das Urteil

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    An dieser Stelle in Gessertshausen war die Leiche von Angelika Baron 1993 gefunden worden.
    An dieser Stelle in Gessertshausen war die Leiche von Angelika Baron 1993 gefunden worden. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Es war ein ungewöhnlicher Prozess, der ein 25 Jahre zuvor geschehenes Verbrechen behandelte. Am Ende war die 8. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes nach monatelanger Verhandlung überzeugt: Stefan E., ein 50 Jahre alter Augsburger, hatte die damals 36-jährige Angelika Baron im September 1993 umgebracht. Er hatte die Prostituierte demnach auf dem Augsburger Straßenstrich aufgesucht, sie mit einem Möbelfuß geschlagen und erwürgt. Er erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

    Das Gericht folgte damit im April 2019 dem Antrag der Staatsanwaltschaft, Verteidiger Klaus Rödl hatte auf Freispruch plädiert und legte Revision ein. Er war überzeugt, dass jemand anderes als sein Mandant die Frau umgebracht hatte. Rechtskräftig wurde das Urteil nicht mehr. Der Bundesgerichtshof (BGH), der das Urteil des Landgerichtes auf Rechtsfehler überprüfte, kam damit nicht zum Abschluss, da Stefan E. im März 2019 in Haft starb, ohne dass das Revisionsverfahren beendet gewesen wäre.

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    Wie das Landgericht nun mitteilt, hat der BGH mit Beschluss vom 28. Mai das Verfahren wegen des Todes des Angeklagten eingestellt – und dabei aber Stellung zum Urteil bezogen. Der BGH führte nach Auskunft des Landgerichtes in dem Einstellungsbeschluss unter anderem aus, dass das Urteil der 8. Strafkammer Bestand gehabt hätte, wenn der Angeklagte nicht vor der Entscheidung im Revisionsverfahren verstorben wäre. Der BGH stelle klar, dass „eine Nachprüfung des landgerichtlichen Urteils auf die mit der Sachbeschwerde begründete Revision des Angeklagten keinen ihn benachteiligenden Fehler ergeben“ habe. (jaka)

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