Der Staatsanwaltschaft schwebt für den Angeklagten bislang eine längere Bewährungsstrafe vor, der Betroffene selbst sieht sich mehr als Opfer denn als Täter – und seine Verteidigerin erkennt nicht einmal einen klaren Strafvorwurf, den man ihrem Mandanten machen könne: Nicht nur, dass das Prozedere um Kryptowährungen an sich schon komplex ist, auch die Aufarbeitung möglicher Straftaten dabei gestaltet sich schwierig. Vor dem Augsburger Amtsgericht muss sich derzeit ein 50-jähriger Augsburger Gastronom verantworten, dem Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Betrug vorgeworfen wird. Er soll zwei Geschädigte (Gesamtschaden rund 72.000 Euro) zu einer Investition in einem Bitcoin-Club veranlasst und dafür Provision erhalten haben.
Prozess in Augsburg