Hat ein 22 Jahre alter Asylbewerber in einer Flüchtlingsunterkunft in Lechhausen einen fünf Jahre alten Jungen in sein Zimmer gelockt und dort sexuell missbraucht? Oder wollte der Angeklagte dem Kind nur einen Fußball zum Spielen besorgen? Welche Version den Tatsachen entspricht, sollte ein Jugendschutzgericht unter Vorsitz von Angela Friehoff entscheiden. Zu einem Urteil kam es nicht, weil die Eltern des Jungen, die mit ihrem Sohn als Zeugen geladen waren, nicht im Gerichtssaal erschienen. Jetzt wird der Prozess am kommenden Montag fortgesetzt.
Augsburg