Wer den sexuellen Missbrauch eines Kindes plant, dabei aber im Internet einem Aktivisten auf den Leim geht, kann trotzdem hart bestraft werden. Auch dann, wenn das Opfer gar nicht existiert. In einem ungewöhnlichen Fall hat jetzt ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Fabian Espenschied in Augsburg einen 32-jährigen Mann zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt, der bereits ein Hotelzimmer für sich und eine 13-jährige „Marina“ gebucht hatte. Als er die angebliche Schülerin in Aichach abholen wollte, wartete der Aktivist, ein 20-Jähriger, auf ihn und alarmierte die Polizei. Dieser gibt sich als selbst ernannter „Pädophilen-Jäger“ aus. Auch gegen ihn wird ermittelt.
Prozess in Augsburg
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