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Prozess in Augsburg: Mann beschimpft online Ausländer und Homosexuelle – und landet vor Gericht

Prozess in Augsburg

Mann beschimpft online Ausländer und Homosexuelle – und landet vor Gericht

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    Wegen Hasspostings im Internet ist ein Mann aus Augsburg nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
    Wegen Hasspostings im Internet ist ein Mann aus Augsburg nun zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Foto: Fabian Sommer, dpa (Symbol)

    Ein 43-jähriger Augsburger ist nun wegen Volksverhetzung vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden, dazu muss er 800 Euro an eine Kinderhilfsorganisation zahlen. Der Mann sagte, er wolle sich gerade im Leben und beruflich neu orientieren - jetzt nimmt auf er auf diesem Weg die Bürde einer Vorstrafe mit. Er war im Prozess geständig und ließ über seinen Anwalt einräumen, im Internet unter anderem Ausländer, Flüchtlinge, Moslems, Juden, Schwule und Lesben diskriminiert zu haben, wodurch er laut Staatsanwaltschaft "Hass gesät und den öffentlichen Frieden gestört" hatte.

    Der Angeklagte sagte, er sei früher auf einem falschen Weg unterwegs gewesen. Mehrfach hatte der Angeklagte teils „üble Posts“, wie es in der Gerichtsverhandlung hieß, weitergeleitet. Darunter ein Bild mit zwei Soldaten mit einem Maschinengewehr, überschrieben mit den Worten "Das schnellste Asylverfahren Deutschlands… Lehnt bis zu 1400 Anträge pro Minute ab". 

    Insgesamt fünf strafbare Beiträge wurden dem Angeklagten zur Last gelegt, vier aus der Zeit zwischen 2018 und 2019, einer aus diesem Jahr. Der 43-Jährige hatte einen - schon vor einiger Zeit gelöschten - Auftritt auf der Plattform vk.com betrieben, die in dem Verfahren als "russisches Facebook" bezeichnet wurde. Weil sie auch auf Deutsch und Englisch verfügbar ist, werde sie in zahlreichen Ländern genutzt, auch von Menschen wie ihm, so der Angeklagte. Die ihm vorgeworfenen Beiträge habe er freilich nicht selbst hergestellt, sondern es habe sich um Weiterleitungen von Zusendungen anderer Teilnehmer der Plattform gehandelt. Er habe sich damals "verrannt", so der 43-Jährige, der sagte, "eigentlich nichts gegen Ausländer" zu haben. Seinen Account auf der Plattform habe er schon gelöscht gehabt, bevor die Polizei in diesem Juni zur Wohnungsdurchsuchung aufkreuzte.

    Prozess in Augsburg um Hasspostings im Internet

    Dass die Polizei tätig wurde, geht, so wurde es im Verfahren deutlich, auf die Arbeit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) zurück. Diese hatte Hinweise auf jugendgefährdende Dateien im Internet erhalten. Die Ergebnisse seien, wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen auch, an die zuständige Generalstaatsanwaltschaft nach München weitergeleitet worden. Im Falle des Augsburger Angeklagten sei es aufgrund der von ihm im Netzwerk verwendeten Selbst-Bezeichnung nicht allzu schwer gewesen, ihn ausfindig zu machen, schilderte eine Zeugin.

    Staatsanwältin Verena Dorn-Haag forderte für den Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr. Diese sei gleichwohl zur Bewährung aussetzbar, unter anderem, weil sich der Angeklagte zuvor noch nichts zuschulden hatte kommen lassen. Zudem sah sie eine Geldauflage in Höhe von 800 Euro für den Mann vor, der, nach eigener Darstellung, wegen seiner Neuorientierung vorübergehend zu arbeiten aufgehört habe.

    Verteidiger Felix Hägele plädierte auf eine Gesamtstrafe von sieben Monaten. Vor allem deswegen, weil sein Mandant ein sehr werthaltiges Geständnis abgelegt und er es einer gerichtlichen Beweisaufnahme erspart habe, zweifelsfrei nachzuweisen, dass es nur der 43-Jährige habe sein können, der die Posts getätigt habe.

    Richterin Julia Ehlert kam so auf eine Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Volksverhetzung, die sie zur Bewährung aussetzte. Auch verhängte sie die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldauflage von 800 Euro.

    Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast "Augsburg, meine Stadt" mit dem Strafverteidiger Walter Rubach an – unter anderem zu der Frage: "Warum verteidigen Sie Mörder und Sexualstraftäter?" Die Folge können Sie sich hier anhören:

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