Ein Angeklagter hat alle Rechte, um sich zu verteidigen. Er kann schweigen, er darf lügen, Märchen erzählen. Das nimmt bisweilen skurrile Formen an. Legendär in Erinnerung vieler Juristen ist die Verteidigungsstrategie eines Mannes, der vor etlichen Jahren vor dem Amtsgericht der versuchten Vergewaltigung angeklagt gewesen war. Er war nachts beim Königsplatz beobachtet worden, wie er auf einer Frau lag, die um Hilfe schrie. Vor Gericht beteuerte der Mann treuherzig, es sei halt blöd gelaufen. Er sei im Dunkeln über die hervorstehende Wurzel eines Kastanienbaumes gestolpert und direkt auf die Frau gestürzt. Niemals habe er ihr Gewalt antun wollen. Das Gericht freilich nahm ihm diese absonderliche Version nicht ab und verurteilte ihn.
Prozess in Augsburg
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