Mann muss nach Gewalt an Partnerin ins Gefängnis
In einem Prozess in Augsburg ging es um massive Gewalt in einer Beziehung: Ein 39-Jähriger wurde wegen zahlreicher Delikte zu fast drei Jahren Haft verurteilt.
In dieser Beziehung, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, war Gewalt beinahe an der Tagesordnung. Wenn Waldemar M., 39, (Name geändert) betrunken oder zugedröhnt war und eifersüchtig wurde, dann verprügelte er kurzerhand seine Lebensgefährtin, eine heute 38 Jahre alte Frau, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Es waren nicht nur Schläge ins Gesicht und Ohrfeigen, unter denen die Frau zu leiden hatte. Waldemar M. versetzte sie mehr als einmal in Todesangst. So im Juli 2021, als er ihr sekundenlang den Hals zudrückte und ihr drohte: "Ich begrabe dich lebendig im Wald". Dann fuhr er sie tatsächlich in ein Waldstück, wohl um zu verdeutlichen, dass es ihm durchaus Ernst war. Ein Schöffengericht unter Vorsitz von Silke Knigge hat den vielfach vorbestraften Mann jetzt wegen zahlreicher Körperverletzungsdelikte, Bedrohung und Nötigung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.
Was nicht allzu oft bei derartigen Prozessen geschieht: Waldemar M. (Verteidiger: Walter Rubach) räumt alle Vorwürfe ein, um seiner Ex einen Auftritt vor Gericht zu ersparen. Er möchte einen öffentlichen Rosenkrieg vermeiden. Sein Verhalten führt er auf "Alkohol und Drogen" zurück, zehn Flaschen Bier am Tag, drei Gramm Amphetamin und ab und zu Kokain. Zum Motiv der Attacken, seiner dann aufkeimenden Eifersucht, will er nichts sagen: "Ich möchte hier nicht schlecht über sie reden", sagt er. Die häufig verprügelte Ex schluckte offenbar die Ausraster ihres Lebensgefährten und hielt still. Bis zum November 2021, als der Angeklagte ihr ein 40 Zentimeter langes Messer an den Hals hielt, ihr mit dem "Umbringen" drohte, sie schlug, mit den Haaren durchs Wohnzimmer zerrte, ihr Mund und Nase zuhielte und dann sagte: "Jetzt bist du tot".
Prozess in Augsburg: Mann misshandelte Ehefrau
Die Frau litt an Atemnot, Gehörverlust und hatte Todesängste. Dem Opfer gelang es, zu seiner Schwester zu flüchten, die in der Nähe lebt. Immer wieder, so berichtet ein Polizist als Zeuge, habe die Frau sich damals im Gebüsch versteckt gehalten, weil sie fürchtete, der Angeklagte würde sie verfolgen. Die Schwester rief schließlich die Polizei. Der ermittelnde Beamte bezeichnet das Opfer als "emotional abgestumpft". Der psychiatrische Sachverständige Oliver Kistner stuft den Angeklagten als "suchtkranke, narzisstische Persönlichkeit" ein. Dieser sei aber voll schuldfähig. ,
Waldemar M. sitzt seit Ende Januar in Untersuchungshaft. Zwar rechnet die Staatsanwältin dem Angeklagten hoch an, dass er ein Geständnis abgelegt und damit dem Opfer die Aussage erspart hat. Aber: Sein Verhalten sei "tyrannisch" gewesen. "Da läuft es einem kalt den Rücken herunter", spricht die Anklagevertreterin die Drohung des Angeklagten an, seine Lebensgefährtin lebendig im Wald zu vergraben. Sie fordert drei Jahre Haft. Die Anwältin des Opfers, Isabel Kratzer-Ceylan, schildert ihre Mandantin als "extrem psychisch belastet". Sie habe "furchtbare Angst" gehabt und sei ein Jahr lang im Frauenhaus gewesen.
Verteidiger Walter Rubach hält zweieinhalb Jahre Haft für angemessen und schildert die Bemühungen des Angeklagten, aus dem Knast heraus wieder ein normales Verhältnis zu seiner Ex aufzubauen. "Sie schreibt ihm in das Gefängnis". Anwältin Kratzer-Ceylan allerdings will das so nicht stehen lassen: "In den Briefen geht es nur um das Kind. Sie will sonst keinen Kontakt mehr zu ihm".
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.