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Prozess in Augsburg: Mann missbraucht Mädchen: Haft und Sicherungsverwahrung

Prozess in Augsburg

Mann missbraucht Mädchen: Haft und Sicherungsverwahrung

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    Ein 43-Jähriger muss über neun Jahre in Haft, weil er sich an der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen hatte.
    Ein 43-Jähriger muss über neun Jahre in Haft, weil er sich an der minderjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin vergangen hatte. Foto: Alexander Kaya

    Mindestens neun Jahre und sechs Monate schickt die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts einen 43-jährigen Angeklagten ins Gefängnis, der wenigstens vier mal die damals achtjährige Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht haben soll. Das Gericht ordnete zudem den Fortbestand der Sicherungsverwahrung an, wegen derer der Angeklagte seit 2017 im Gefängnis sitzt.

    Kaum vorstellbar, was der heute 18-jährigen Caroline (Name geändert) in ihrer Kindheit widerfahren ist – und was das Gericht unter Vorsitz von Richter Lenart Hoesch bei der Urteilsverkündung noch einmal Revue passieren ließ. Als Siebenjährige wird Caroline 2011 vom Fußballtrainer ihres Bruders vergewaltigt. Der Mann gesteht, wird von derselben Kammer wie jetzt Manfred S. (Name geändert) zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Kaum ein halbes Jahr später, so Hoesch, beginnen die Übergriffe von Manfred S. auf die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin.

    Missbrauch: Das Augsburger Gericht glaubte der jungen Frau

    Als wichtigstes der Motive für das Tun des Angeklagten sieht das Gericht seinen Drang zum Sex, den er bei seiner Lebensgefährtin nicht habe ausleben können, weil diese zur Tatzeit mit ihrem fünften Kind schwanger war. In der gemeinsamen Wohnung und ohne Wissen der Mutter vergeht sich der 43-Jährige mehrfach an dem Mädchen. Caroline hatte dem Gericht mehrere der Taten geschildert, die Richter schenkten ihren Aussagen Glauben. Ans Tageslicht kommen die Übergriffe erst viele Jahre später, als gegen die inzwischen jugendliche Caroline wegen Prostitution und Drogenmissbrauchs ermittelt wird.

    Erst jetzt erzählt sie der Polizei, was sie zuvor schon der Mutter und einer Bekannten berichtet hatte. Es kommt zu Ermittlungen und zur Anklage gegen Manfred S., der zu dieser Zeit bereits im Gefängnis sitzt. Wegen Körperverletzung einer Frau wurde er 2013 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – und es wurde Sicherungsverwahrung über ihn verhängt.

    Über die Dauer dieser Verwahrung entscheidet die Vollzugsanstalt – und die sah bislang keinen Anlass, Manfred S. wieder freizulassen. Jetzt also die nächste Strafe: Die Jugendkammer bildet, dem Antrag von Staatsanwalt Michael Rauh und Nebenklägervertreterin Marion Zech folgend, eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren. Wegen eines vorzunehmenden Härtefallausgleichs aufgrund seiner Vorverurteilung erhält Manfred S. schließlich eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs und der Misshandlung einer Schutzbefohlenen.

    Vom Angeklagten geht weiter Gefahr aus, sagt das Gericht

    Auch die Jugendkammer sieht weitere Gefahren für die Allgemeinheit vom Angeklagten ausgehen und sie verhängt erneut die anschließende Sicherungsverwahrung. "Es liegt in Ihrer Hand, nach Verbüßen der Freiheitsstrafe wieder auf freien Fuß zu kommen", erklärt Richter Hoesch dem Angeklagten. Indem er bei den Maßnahmen des Strafvollzuges mitarbeite, seine Neigung therapieren lasse, gegen seine wohl in Haft erworbene Medikamentenabhängigkeit anarbeite.

    Wie schon an den vorangegangenen Verhandlungstagen nimmt Manfred S. gestenreich am Geschehen teil, macht sich immer wieder Notizen. Es scheint ihn aber offensichtlich kaum zu überraschen, dass das Gericht nicht der Forderung seines Verteidigers Jürgen Zillikens folgt, der auf Freispruch plädiert hatte, weil die Vorwürfe von Caroline nicht stimmen würden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

    Hören Sie sich dazu auch unsere Podcastfolge über spannende Kriminalfälle in Augsburg an:

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