Politiker müssen sich im Wettstreit der Meinungen harte Kritik gefallen lassen. Die Meinungsfreiheit ist aber kein schrankenloses Grundrecht. Ein Politiker müsse sich nicht als „Massenmörder“ betiteln lassen, schrieb jetzt Amtsrichter Dominik Semsch einem 64-jährigen Augsburger ins Stammbuch, der als Mitglied der Gruppe „Kampf für unsere Zukunft“ im Messenger-Dienst Telegram Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in einem Kommentar mit den Worten „Der muss zum Tode verurteilt werden dieser Massenmörder“ beleidigt hatte. Das Urteil: eine Geldstrafe in Höhe von 2475 Euro (45 Tagessätze zu je 55 Euro).
Prozess in Augsburg