2250 Euro Strafe muss ein 50-jähriger Angeklagter bezahlen, der die frühere FDP-Bundestags- und heutige Europaabgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann beleidigt hat. Zwar machten der Mann und sein Verteidiger geltend, der verwendete Begriff „Bitch“ habe auch weniger drastische Bedeutungen als „Hure“ oder „Schlampe“. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Augsburg sah in ihrem Urteil aber eine reine Beleidigung durch den Post im Internet verwirklicht; eine kritische Auseinandersetzung mit der Politik der Verteidigungsexpertin konnte sie nicht erkennen.
Prozess in Augsburg
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