Nachstellung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung. Es war einiges zusammengekommen, was die Staatsanwaltschaft einem 44-jährigen Angeklagten vorwarf, der seiner ehemaligen Freundin das Leben schwer gemacht hatte. Als der Mann merkte, dass er vor Richterin Teresa Freutsmiedl mangels neuer Argumente kaum einen Nachlass auf seinen 2700-Euro-Strafbefehl werde aushandeln können, akzeptierte er diesen und sorgte für ein schnelles Ende des Prozesses.
Prozess in Augsburg