Am Ende waren sich Anklage, Verteidigung und das Amtsgericht Augsburg einig: Der 53-jährige Teppichreiniger ist freizusprechen. Freizusprechen vom Vorwurf des Betrugs, den er zulasten eines inzwischen verstorbenen 81-jährigen Augsburgers begangen haben soll. Die Hintergründe eines 20.000-Euro-Kreditgeschäfts zwischen den beiden aus dem Jahr 2018 ließen sich nicht mehr schlüssig aufklären und der Angeklagte, der die Tat abstritt, machte darüber hinaus keine Angaben.
Prozess in Augsburg