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Prozess in Augsburg: Kreditbetrug nicht nachzuweisen: Freispruch für Teppichreiniger

Prozess in Augsburg

Kreditbetrug nicht nachzuweisen: Freispruch für Teppichreiniger

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    Ein 53-jähriger Teppichreiniger wurde am Amtsgericht Augsburg von einem Betrugsverdacht freigesprochen.
    Ein 53-jähriger Teppichreiniger wurde am Amtsgericht Augsburg von einem Betrugsverdacht freigesprochen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Archivbild)

    Am Ende waren sich Anklage, Verteidigung und das Amtsgericht Augsburg einig: Der 53-jährige Teppichreiniger ist freizusprechen. Freizusprechen vom Vorwurf des Betrugs, den er zulasten eines inzwischen verstorbenen 81-jährigen Augsburgers begangen haben soll. Die Hintergründe eines 20.000-Euro-Kreditgeschäfts zwischen den beiden aus dem Jahr 2018 ließen sich nicht mehr schlüssig aufklären und der Angeklagte, der die Tat abstritt, machte darüber hinaus keine Angaben. 

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