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Prozess in Augsburg
28.08.2020

Kinderporno-Prozess: Ein Mann wollte eine Minderjährige zum Sex erpressen

In Augsburg stand ein Mann wegen dem Besitz von Kinder- und Jugendpornografie vor Gericht.
Foto: Bernhard Weizenegger (Symbolfoto)

Das Augsburger Amtsgericht verurteilt einen 38-Jährigen wegen Kinderpornografie. Warum seine Verlobte von der Polizei beschlagnahmte Computer zurück bekommt.

Ungewöhnlicher Auftritt vor Gericht: Eine 26-jährige Frau musste sich jetzt „anschauen“ lassen, um wieder an ihren Tablet-Computer und ihren Laptop zu kommen. Beide Geräte waren ihrem damaligen Freund und jetzigen Verlobten weggenommen worden, weil der 38-Jährige wegen des Besitzes und Verbreitens kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie versuchter Nötigung verfolgt worden war. Jetzt wurde er verurteilt.

Prozess in Augsburg: Angeklagter erpresste Minderjährige zum Sex

Neugierige Blicke – das dürfte für viele junge Frauen nichts Ungewöhnliches sein, vor allem, wenn diese Blicke von Männern kommen. Eine 26-jährige Sachbearbeiterin aus Augsburg musste sich jetzt von Richterin Ute Bernhard und Staatsanwältin Kathrin Schmid vom Augsburger Amtsgericht „beschauen“ lassen. Es ging darum, dass die Frau zwei Computer zurückbekommt, die die Staatsanwaltschaft ursprünglich als Tatwerkzeuge beschlagnahmt hatte.

So hat sich die Zahl der Straftaten in Augsburg verändert

Diese Zahlen sind zwar nur begrenzt aussagekräftig. Sie hängen zum Beispiel auch davon ab, wie stark die Polizei im Drogenmilieu kontrolliert oder wie viele Schwarzfahrer von den Stadtwerken angezeigt werden. Aber ein Trend lässt sich daraus durchaus ablesen. Und der zeigt deutlich nach unten. Die Kriminalität ist so niedrig wie nie in den vergangenen zehn Jahren. Erfolge kann die Polizei auch auf Gebieten vorweisen, die viele Bürger betreffen – bei den Wohnungseinbrüchen und bei der Straßenkriminalität. Auf beiden Feldern sind die Zahlen ebenfalls rückläufig.

Tatwerkzeuge deswegen, weil der Partner der Frau ein 15-jähriges Mädchen mit der Veröffentlichung von freizügigen digitalen Fotos zum Sex mit ihm erpresst hatte. Einer weiteren 15-Jährigen hatte der Mann freizügige Fotos von sich zugeschickt. Zum Sex war es nicht gekommen, stattdessen wurde der 38-Jährige zum Fall für die Justiz.

Im Zuge der Ermittlungen beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft aus der gemeinsamen Wohnung des Paares ein Mobiltelefon, eine externe Festplatte, einen Tablet-Computer sowie zwei Laptops. Darunter waren auch zwei Geräte der 26-jährigen Frau. Die hatte dort unter anderem persönliche Zertifikate und Zeugnisse gespeichert – und mehr oder weniger freizügige Fotos.

Verlobte des Angeklagten muss sich Blicken des Gerichts aussetzen

Verteidigung und der Angeklagte behaupteten, es handle sich bei diesen Fotos um Bilder der 26-Jährigen selbst, was jetzt am zweiten Verhandlungstag zu beweisen war. Dergestalt, dass die 26-Jährige sich tief in die Augen schauen lassen oder ihr Tattoo auf dem Nacken vorzeigen musste. Dann waren auch Richterin und Staatsanwältin davon überzeugt, dass es sich bei den gespeicherten Bildern auf den zwei fraglichen Geräten nicht um Fotos der zu erpressenden Jugendlichen gehandelt habe. Entsprechend stimmte Staatsanwältin Schmid der Herausgabe dieser beiden Geräte zu. Einen Laptop des Angeklagten und dessen externe Festplatte behält die Staatsanwaltschaft wegen gespeicherter verbotener Dateien.

Erfolglos versuchte Rechtsanwalt Florian Riggenmann in seinem Plädoyer, die Strafe für seinen Mandanten gegenüber jener im Strafbefehl reduziert zu bekommen. Richterin Bernhard folgte der Forderung der Staatsanwältin und verurteilte den 38-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Monaten wegen der angeklagten Delikte der Kinder- und Jugendpornografie und der versuchten Nötigung, die sie zur Bewährung aussetzte. Zudem muss der Mann 3800 Euro Geldstrafe bezahlen.

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Weniger gehe nicht, so die Richterin, angesichts der angeklagten Delikte und angesichts des mit acht Eintragungen längeren Vorstrafenregisters des Kaufmannes. Zu einer Belastungsprobe für die Beziehung des Angeklagten und seiner Partnerin wurde die Urteilsbegründung, als die Richterin den Mann vor künftigen Übergriffen gegenüber Kindern und Jugendlichen warnte und ihm riet, professionelle Hilfe zu suchen, sollte er bei sich entsprechende Neigungen feststellen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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