Der Angeklagte, ein ehemaliger Hundetrainer, ist Vorstand eines Tierschutzvereins, der sich speziell für die Belange von Hunden einsetzt. Was Staatsanwalt Andreas Roth dem 29-Jährigen vorwirft, das ist mit dem Ehrenamt eines Tierschützers schwerlich vereinbar. Als Inhaber einer gewerblichen Hundeschule soll er zwischen Juni 2020 und Mai 2021 seinem eigenen Hund und Vierbeinern, die von ihm betreut wurden, Elektrohalsbänder angelegt haben, um die Tiere durch Stromstöße zu disziplinieren. Was nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Außerdem wirft die Anklage dem Mann vor, in einem Fall einen Vierbeiner getreten zu haben.
Prozess in Augsburg
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