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Prozess in Augsburg: Hundebetreuer soll Tiere mit Elektrohalsband gequält haben

Prozess in Augsburg

Hundebetreuer soll Tiere mit Elektrohalsband gequält haben

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    Ein Mann im Raum Augsburg soll fremde Hunde betreut und ihnen dabei Schmerzen zugefügt haben. Nun muss er dafür auf die Anklagebank.
    Ein Mann im Raum Augsburg soll fremde Hunde betreut und ihnen dabei Schmerzen zugefügt haben. Nun muss er dafür auf die Anklagebank. Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

    Wer seinen Hund von jemand anderem betreuen lässt, etwa weil man im Urlaub weilt, der hofft, dass das Tier dort in guten Händen ist. In den meisten Fällen wohl eine berechtigte Annahme, schließlich sollten die Menschen, die diese Art der Dienstleistung anbieten, in der Regel doch eine gewisse Expertise und Sympathie für Hunde mitbringen. Bei einem 28 Jahre alten Mann, in den vergangenen Jahren als Hundebetreuer im Raum Augsburg tätig, war dies möglicherweise anders. Er muss sich am Mittwoch wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Wenn die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft stimmen, hat der Mann mehreren Tieren Schmerzen zugefügt, unter anderem mit Elektrohalsbändern.

    Nach Angaben des Gerichtes ereigneten sich die vorgeworfenen Taten im Zeitraum von Juni 2020 bis Mai 2021. Der Angeklagte soll damals eine gewerbliche Hundebetreuung betrieben und dabei einigen Tieren Elektrohalsbänder angelegt haben. Damit niemand etwas merkt, soll er bunte Halstücher so gebunden haben, dass die Halsbänder nicht zu sehen waren. Laut den Vorwürfen der Ermittler verpasste der Mann den Tieren elektrische Schläge, wenn diese aus seiner Sicht ungehorsam waren. In anderen Teilen der Welt sind Halsbänder dieser Art erlaubt, in Deutschland ist es allerdings verboten, Hunde damit zu erziehen.

    Prozess in Augsburg: Hundebetreuer muss auf die Anklagebank

    Hinzu kommt: Der 28-Jährige soll die Tiere den Ermittlungen zufolge auch geschlagen und getreten, ihnen wiederholt Schmerzen zugefügt haben. Einige Hunde sollen daraufhin laut aufgeheult haben. Insgesamt geht es um vier Fälle, die dem Mann vorgeworfen werden. Ursprünglich hatte das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen ihn erlassen, der eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen vorsah. Wenn ein Gericht einen Strafbefehl erlässt, heißt das allerdings nicht, dass die Vorwürfe juristisch erwiesen sind oder der Verdächtige die beantragte Strafe tatsächlich bekommt. Zwar ist ein Strafbefehl quasi ein Urteil, das Richter nach der Prüfung der Aktenlage fällen; sie sind dann also nach Stand der Dinge von der Schuld des Betroffenen überzeugt.

    Wenn der Beschuldigte allerdings innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegt, wird der Strafbefehl zu einer Anklageschrift. Das bedeutet, dass es dann in der Regel zu einem öffentlichen Prozess kommt, in dem alles aufgerollt wird. Möglich ist aber auch, dass ein Verdächtiger den Einspruch noch zurücknimmt. Dies ist vor Beginn der Verhandlung möglich, aber auch noch, während der Prozess läuft. 

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