Startseite
Icon Pfeil nach unten
Augsburg
Icon Pfeil nach unten

Prozess in Augsburg: Gruppen-Schlägerei auf dem Augsburger Plärrer wird nicht mehr aufgeklärt

Prozess in Augsburg

Gruppen-Schlägerei auf dem Augsburger Plärrer wird nicht mehr aufgeklärt

    • |
    Auf dem Osterplärrer 2018 kam es eines Abends zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Der Streit endete in einer blutigen Schlägerei samt größerem Polizeieinsatz. Archivbild
    Auf dem Osterplärrer 2018 kam es eines Abends zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen. Der Streit endete in einer blutigen Schlägerei samt größerem Polizeieinsatz. Archivbild Foto: Silvio Wyszengrad

    Ein Mann liegt bewusstlos am Boden, er hat vier Zähne verloren. Es war eine schwere Körperverletzung, die sich auf dem Frühlingsplärrer 2018 zugetragen hat. Und dennoch sind zwei Angeklagte vor Gericht nun freigesprochen worden.

    Bereits am ersten Verhandlungstag hatte sich gezeigt, dass es kaum gelingen wird, lückenlos aufzuklären, wer von den Beteiligten wann was gemacht hat, bevor die Situation im April 2018 nach 22 Uhr eskalierte. Die Eskalation endete damit, dass ein 25-jähriger Berufssoldat aus Gelsenkirchen nach einem Schlag gegen den Kehlkopf bewusstlos zusammenbrach und sich beim Aufschlag auf den Boden seine vier Schneidezähne ausbiss.

    Auf dem Plärrer in Augsburg eskalierte ein Streit

    Ort des Geschehens war der Ausgang eines Festzeltes. Dort gerieten sich Mitglieder zweier Gruppen ins Gehege.

    Die eine Gruppe bestand aus drei Bekannten aus Augsburg und Stadtbergen, die andere aus sieben Soldaten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die einen kamen draußen vom Rauchen, die anderen wollten gerade hinaus. Alkohol war auch bereits geflossen und so rempelte man sich an, schubste, es flogen Fäuste, eine gegen den Kehlkopf des Geschädigten. Wie er erlitten auch zwei Männer aus der gegnerischen Gruppe Verletzungen, aber diese landeten als Angeklagte vor Gericht, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung.

    Mehrere Soldaten waren als Zeugen geladen. Über die Gründe einer nahezu kollektiven Erinnerungsschwäche mag spekuliert werden. Aber das Gericht war der Hoffnung, nach der Aussage eines zunächst noch nicht ermittelbaren Soldaten doch noch Licht ins Dunkel zu bringen.

    Beim Prozess in Augsburg offenbaren sich Gedächtnislücken

    Doch auch der 26-Jährige, der zum zweiten Verhandlungstermin 400 Kilometer weit aus dem Saarland angereist war, vermochte sich nicht zu erinnern. Selbst das, was er unmittelbar nach dem Vorfall bei der Polizei ausgesagt hatte, fiel ihm nach entsprechendem Vorhalt durch Richterin Kerstin Meurer nicht mehr ein.

    Ja, er habe, gerade als er sich mit seinem Bier an der Bar umgedreht hatte, gesehen, wie sein Kamerad nach einem Schlag zu Boden gegangen war. Aber wer der Schläger war, sei für ihn unerkennbar gewesen. Ja, er konnte sich auch noch erinnern, von einem der beiden Angeklagten Tabak zum Drehen einer Zigarette erhalten zu haben. Aber Provokationen oder Beleidigungen, einseitig, beiderseits, eventuell in russischer Sprache?

    „Leider nein, das ist ja auch alles schon über zwei Jahre her...“ Staatsanwältin Jennifer Kruse forderte deshalb Freispruch. Der Faustschlag sei unstrittig, ebenso seine schlimmen Folgen. Mangels aussagekräftiger Zeugenaussagen könne aber nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Angeklagten in einer Notwehrsituation befunden haben, als sie um sich schlugen, so die Staatsanwältin.

    Richterin und Rechtsanwalt kritisieren Ermittlungsarbeit der Polizei

    Rechtsanwalt Marco Müller schloss sich für seinen Mandanten, den 23-jährigen Angeklagten, dieser Forderung nach einem Freispruch an. Er sei überzeugt, dass nicht alles aufgeklärt werden konnte. Die Zeugen hätten sich bedeckt gehalten, Fragen nach einer möglichen Vorgeschichte unbeantwortet gelassen. Angesichts eines Kräfteverhältnisses von sieben Zeugen um den Geschädigten gegenüber nur drei möglichen Tätern, dürfe man fragen, ob nicht die Falschen auf der Anklagebank gesessen haben.

    Auch Rechtsanwältin Alexandra Gutmeyr plädierte für den 25-jährigen Angeklagten auf Freispruch. Das sah auch Richterin Meurer so. Freispruch ja, aber aus Mangel an Beweisen, konkretisierte sie in ihrer Urteilsbegründung. Wie zuvor Rechtsanwalt Müller beklagte auch die Richterin die Ermittlungsarbeit der Polizei, die sie als „nicht sehr engagiert“ bezeichnete.

    Lesen Sie auch:

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden