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Prozess in Augsburg: Gericht bleibt bei Strafe gegen Caiuby nach Ausraster im Nachtleben

Prozess in Augsburg

Gericht bleibt bei Strafe gegen Caiuby nach Ausraster im Nachtleben

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    Der ehemalige FCA-Kicker Caiuby wurde vom Augsburger Amtsgericht zu einer Strafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Urteil nun.
    Der ehemalige FCA-Kicker Caiuby wurde vom Augsburger Amtsgericht zu einer Strafe von zehn Monaten zur Bewährung verurteilt. Das Landgericht bestätigte das Urteil nun. Foto: Marcus Merk (Archiv)

    Das Landgericht Augsburg hat die Berufung des früheren FCA-Profis Caiuby gegen ein Urteil des Amtsgerichtes verworfen. Im Mai vergangenen Jahres war der heute 35-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er einen anderen Mann im Augsburger Nachtleben vor der Diskothek "Kesselhaus" attackiert und verletzt hatte. Die Richterin des Amtsgerichtes betonte damals, dass eine Geldstrafe aus ihrer Sicht nicht mehr ausreiche; dieses Mittel zeige bei Caiuby ganz offenbar keine Wirkung. Hintergrund: Der frühere FCA-Spieler war bereits 2022 wegen eines ähnlichen Delikts zu einer Geldstrafe von 26.400 Euro verurteilt worden. Damals ging es darum, dass der Brasilianer vor einem Club in der Augsburger Maximilianstraße einen Mann per Kopfstoß verletzt hatte. 

    Im Prozess rund die Geschehnisse vor dem Kesselhaus war Caiuby am Amtsgericht nicht persönlich erschienen, sondern hatte sich von seinem Anwalt Marco Müller vertreten lassen. Zeugenaussagen hatten ergeben, dass der Fußballer von einer Gruppe provoziert worden war und zugeschlagen hatte. Das Opfer, ein zur Tatzeit 24-jähriger Augsburger, erlitt bei der Attacke eine Platzwunde an der Schläfe sowie eine Schädelprellung. Gegen einen Strafbefehl, der eine Strafe von einem Jahr zur Bewährung vorsah, hatte Caiuby Einspruch eingelegt, sodass es zur Verhandlung gekommen war.

    Prozess in Augsburg: Fußballer Caiuby verurteilt

    Der Ex-FCA-Profi ging nach dem Urteil des Amtsgerichtes in Berufung, sodass der Fall vor der nächsthöheren Instanz, dem Landgericht, neu aufgerollt wurde. Dort kam man allerdings nach Angaben eines Sprechers nicht zu einem anderen Ergebnis als das Amtsgericht, zumal Caiuby offenbar erneut nicht von Brasilien nach Deutschland reisen konnte.

    Die zuständige Kammer habe "die Berufung mangels Anwesenheit des Angeklagten" verworfen, heißt es vom Landgericht auf Anfrage. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Anwalt Marco Müller sagt, man wolle die Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Revision überprüfen lassen.

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