Aus China, dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten, kann man sich inzwischen alles schicken lassen, was das Herz begeht: Von Luxus-Armbanduhren für fünf US-Dollar über Edelstahlpfannen für drei Dollar bis zu Möbel einer ganzen Wohnlandschaft für 280 Dollar – alles „Made in China“. Alles legal. Bestellt per Klick im Internet auf chinesischen Shoppingportalen. Dann gibt es aber auch Anbieter aus dem Land der aufgehenden Sonne, bei denen offenbar nicht alles mit rechen Dingen zugeht. Da kann man billig gefälschte Rolex-Uhren ordern, Goldbarren, die nicht aus Gold sind. Und nützliche Dokumente. Was möglicherweise nicht ganz legal ist. So musste sich jetzt ein 46-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten, der sich im Internet für 70 Euro einen „deutschen internationalen Führerschein“ bestellt hat. Den er allerdings nicht bekam, weil der Brief aus China von der Polizei abgefangen wurde. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten „Anstiftung zum Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen“ vor. Wer einen gültigen Führerschein besitzt, kann bei der Führerscheinstelle auch einen „deutschen internationalen Führerschein“ beantragen, der etwa 15 Euro kostet. Es handelt sich um ein Zusatzdokument in englischer Sprache, das nur in Verbindung mit dem normalen Führerschein gültig ist. Den „Internationalen“ benötigt man, wenn man in diversen Staaten außerhalb der EU Auto fahren möchte. Der Angeklagte hatte allerdings nicht den offiziellen Behördenweg gewählt, um an ein derartiges Dokument zu gelangen. Er bestellte den Schein bei einem deutschsprachigen Internetanbieter, der seinen Wunsch offenbar nach China vermittelte. Im Februar war das gewünschte Dokument mit vielen anderen Sendungen in einem Frachtflugzeug aus China auf dem Flughafen Köln-Bonn angelandet. Allerdings wurde der Brief nicht an den Empfänger, den 46-Jährigen, weitergeleitet. Die Bundespolizei fing die Sendung noch am Flughafen ab und beschlagnahmte sie. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Führerschein aus China um einen gefälschten Ausweis. Was eben strafbar sei, weswegen der 46-Jährige nun vor Strafrichterin Andrea Hobert stand. Sein Anwalt Hansjörg Schmid war da allerdings ganz anderer Ansicht. Er reklamierte für seinen Mandaten das verfassungsmäßig geschützte Grundrecht des Postgeheimnisses. Aus der Akte gehe nicht hervor, ob die Beschlagnahme der Sendung durch einen Richter angeordnet worden war. Außerdem bezweifelte Schmid, ob es sich bei dem Papier aus China überhaupt um ein amtliches Papier handelt. Aufgrund der rechtlichen Bedenken des Verteidigers setzte Richterin Hobert das Verfahren aus, um entsprechende Nachermittlungen anordnen zu können. Der Angeklagte selbst schwieg zu seinen Beweggründen.
Prozess in Augsburg
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