28 Wohnungen befinden sich in dem Haus, in einer davon brennt es heftig. Dieses Szenario finden die Retter Mitte März Mitten in der Nacht in einem Gebäude anfangs der Donauwörther Straße in Augsburg vor. Jetzt sollte sich eine 33-jährige Frau vor Gericht verantworten, die für den Brand verantwortlich gemacht wird. Weil sie nicht zur Verhandlung erschien, soll sie demnächst per Haftbefehl vorgeführt werden.
Als die Feuerwehr an dem Haus eintrifft, sind die Flure und Treppenhäuser voller Rauch. Etliche der rund 30 Bewohner – die meisten von ihnen hatten gegen 2 Uhr nachts bereits geschlafen - hatten die Gefahr bereits erkannt und waren selbstständig ins Freie geflüchtet. Weitere Personen in ihren Wohnungen waren von der Feuerwehr geweckt und nach draußen gebracht worden, sechs davon mithilfe der Drehleiter. Nachdem zunächst die Brandursache unklar war, ergibt sich inzwischen für die Ermittler ein klares Bild.
Die Angeklagte, eine 33-jährige Drogenabhängige, soll an jenem Abend neben ihrer Matratze eine Kerze angezündet haben. In der Folge schlief sie wohl aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes erschöpft ein. Nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin hatte die Frau damals unter Entzugserscheinungen gelitten, was sich durch Schlafstörungen bemerkbar gemacht hatte. Die Kerze brannte nicht ruhig herunter, sondern setzte die Matratze der 33-Jährigen in Brand, von wo aus die Flammen auf das gesamte Zimmer und die Wohnung übergriffen. Vor allem der dichte Rauch in den Fluren und Treppenhäusern beeinträchtigte zunächst die Bewohnbarkeit des Gebäudes.
Die Bewohnerinnen und Bewohner konnten in den nächsten Tagen wieder ihre Zimmer beziehen, den Sachschaden durch das Feuer und die Löscharbeiten bezifferte die Polizei in den Tagen nach dem Vorfall dennoch auf einen Betrag von um die 100.000 Euro. Als jetzt Amtsrichterin Annika Betz das Verfahren gegen die 33-Jährige aufrief, waren zwar Verteidiger Felix Hägele, Staatsanwalt Gregor Prijatelj, die Protokollführerin, mehrere Zeugen und einige Prozessbeobachter erschienen, nicht aber die Angeklagte. Verteidiger Hägele versuchte bis zuletzt mit mehreren Telefonanrufen, die Angeklagte in den Gerichtssaal zu beordern, allerdings vergeblich. Die Frau, die nach Worten der Richterin bereits Mitte Mai schriftlich zu dem Termin vorgeladen worden war, erschien nicht. Folge: Auf Antrag des Staatsanwalts erließ die Richterin einen Haftbefehl, mithilfe dessen die Frau zum nächsten Verhandlungstermin von der Polizei vorgeführt werden soll.
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