2250 Euro Geldstrafe muss eine 47-jährige Augsburgerin bezahlen, weil sie im Januar bei einer Demonstration ein Taschenmesser mit einer neun Zentimeter langen Klinge bei sich gehabt hatte – was einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz darstellt. Das Augsburger Amtsgericht hat jetzt den Einspruch der Frau gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgewiesen und die Strafe angehoben.
Prozess in Augsburg