Eine Aktivistin aus der Querdenker- und Impfgegnerszene ist am Dienstag vom Amtsgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 2400 Euro (40 Tagessätze zu je 60 Euro) verurteilt worden. Trotz Ladung war sie dem Prozess ferngeblieben. Dem Strafbefehl zufolge, der Grundlage für das Urteil war, hatte die 51-Jährige in einem öffentlich einsehbaren Facebook-Beitrag behauptet, an der Uniklinik Augsburg seien bereits „um die 70 Personen durch Nebenwirkungen der Corona-Impfung verstorben“, dies sei nicht dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldet worden. Zudem sei dies nicht in die Statistik der „Corona-Toten“ eingegangen.
Prozess in Augsburg