Während eines Strafprozesses gilt im Gerichtssaal ein absolutes Fotografierverbot. Es gibt seltene Ausnahmen. So für den renommierten Sachverständigen Professor Jochen Buck aus München, dessen berufliche Spezialität unter anderem die Identifikation von Straftätern aufgrund von Bildern ist. In der Verhandlung bei Richterin Sandra Dumberger, bei dem es um einen falschen Polizisten geht, bittet der Gutachter den Angeklagten zu ihm, fotografiert ihn im Stehen und Sitzen – mal den Kopf zur Seite geneigt, den Blick nach unten, mal den Kopf nach hinten, mal mit Brille, mal ohne. Dieses minutenlange Fotoshooting wird am Ende über „Sein oder Nichtsein“ des Angeklagten, also über Freispruch oder Verurteilung entscheiden.
Prozess in Augsburg