Seit dem 21. November 2021 gilt 3G auch am Arbeitsplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich vor der Arbeitsaufnahme testen lassen und dem Arbeitgeber ein negatives Ergebnis vorlegen. Wird die Auflage nicht erfüllt, droht schlimmstenfalls die Kündigung. Natürlich kann man es sich auch einfacher machen und sich einen gefälschten Impfpass besorgen. Wer erwischt wird, wird vom Gericht kräftig zur Kasse gebeten. So wie jetzt ein 28-jähriger Bauarbeiter aus Moldawien.
Prozess in Augsburg