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Prozess in Augsburg:: Ein Exhibitionist mit dem Kinderwagen? Vorwürfe gegen Augsburger

Prozess in Augsburg:

Ein Exhibitionist mit dem Kinderwagen? Vorwürfe gegen Augsburger

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    Im Prozess am Amtsgericht in Augsburg geht es um die Frage, ob ein Mann sich vor Frauen in der Öffentlichkeit entblößt hat.
    Im Prozess am Amtsgericht in Augsburg geht es um die Frage, ob ein Mann sich vor Frauen in der Öffentlichkeit entblößt hat. Foto: Stefan Puchner, dpa (Symbol)

    Ein Mann, der seinen Penis in aller Öffentlichkeit gegenüber anderen Menschen zeigt, um sich sexuell zu erregen, wird im Polizeijargon „GVZ“ genannt – also „Gliedvorzeiger“. Strafbar ist dieses Verhalten als exhibitionistische Handlung und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt. Ein ungewöhnlicher Fall wird derzeit vor Amtsrichterin Silke Knigge juristisch aufgearbeitet. Der Angeklagte soll in zwei Fällen mit dem Kinderwagen unterwegs gewesen sein, in dem - zumindest einmal - auch ein Baby lag, das gemeinsame Kind mit seiner Lebensgefährtin. 

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