Ein Mann, der seinen Penis in aller Öffentlichkeit gegenüber anderen Menschen zeigt, um sich sexuell zu erregen, wird im Polizeijargon „GVZ“ genannt – also „Gliedvorzeiger“. Strafbar ist dieses Verhalten als exhibitionistische Handlung und wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe belegt. Ein ungewöhnlicher Fall wird derzeit vor Amtsrichterin Silke Knigge juristisch aufgearbeitet. Der Angeklagte soll in zwei Fällen mit dem Kinderwagen unterwegs gewesen sein, in dem - zumindest einmal - auch ein Baby lag, das gemeinsame Kind mit seiner Lebensgefährtin.
Prozess in Augsburg:
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