Wenn es um die entscheidende Frage "Bewährung oder Gefängnis" geht, dann ist für den Angeklagten guter Rat gefragt. Und der muss nicht einmal teuer sein. Gefragt ist ein Anwalt, der auf der Klaviatur der Strafprozessordnung zu spielen weiß. Zwei Dinge sind oftmals wichtig: einmal eine mit Geständnis und Reue unterfütterte Verfahrensabsprache mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Und neben einem "Deal" ein Täter-Opfer-Ausgleich möglichst schon vor dem Prozess, also Schmerzensgeld oder Schadensersatz für die Opfer. Auf diesem Wege ging nun der Fall eines Immobilienbesitzers ziemlich geräuschlos über die Bühne, der mithilfe einer Familie und vorgetäuschten Eigenbedarfs drei langjährige Mieter aus ihren Wohnungen in Augsburg-Bärenkeller, Lauingen und Königsbrunn gedrängt hatte.
Prozess in Augsburg