Mit einer Schreckschusspistole hat ein heute 20-jähriger Angeklagter mehrmals im Augsburger Stadtgebiet versucht, seinen Worten Gewicht zu verleihen. Auch nutzte er die Waffe im Zusammenhang mit Drogengeschäften. Jetzt wurde er vom Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts verurteilt.
Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt, er soll somit laut Richterin Sylvia Huber "eine letzte Chance" erhalten, sein Leben drogenfrei zu gestalten und zu ändern. "Der Knast hat mich verändert", versicherte der Angeklagte. Fünf Monate hatte der junge Mann in Stadelheim in Untersuchungshaft verbracht. Dabei habe er nachdenken können, sagte er. Und er sei vom Kokain losgekommen. Kokain und Marihuana hatten bereits seit dem 13. Lebensjahr zum Alltag des Mannes gehört.
Gericht: Mann mit Schreckschusspistole hatte seit Jahren Drogenprobleme
Die erste in der Anklage genannte Tat des Lechhausers: Ende November 2023 soll er gegen 4.15 Uhr am Hintereingang einer Disco am Ernst-Reuter-Platz zunächst ein Klappmesser gezogen und damit Umstehende bedroht haben. Er werde sie alle abstechen, so seine Ankündigung. Er sei empört gewesen, dass man ihn in jener Nacht aus dem Club "komplimentiert" habe, so der Angeklagte. Der bedrohte Mitarbeiter der Disco wollte im Zeugenstand kein großes Aufheben um diese Sache machen, er sei viel gewöhnt. Dass allerdings jemand eine Pistole auf ihn gerichtet habe, da sei der 20-Jährige der Erste gewesen. Der zog nämlich auch eine Schreckschusswaffe hervor. Damit zielte er laut Anklage auf den Oberkörper des 29-Jährigen und drückte dann etwa einen Meter neben diesem ab. Anschließend schoss er zweimal in die Luft.
Erneut im Spiel war die Waffe, als er am 28. Dezember 2023 nachmittags an der Ladezone eines Augsburger Bekleidungsgeschäfts aufkreuzte. Dort hatte der Angeklagte auch 1430 Euro Bargeld bei sich, um damit rund 200 Gramm Marihuana zu bezahlen, die er später habe weiterverkaufen wollen. Auch hier schoss er laut Anklage mehrfach in die Luft. Die Polizei war rechtzeitig zur Stelle, um den Sachverhalt abzuarbeiten. Ein Spürhund entdeckte die Schreckschusspistole, der 20-Jährige blieb auf freiem Fuß. Was zum nächsten Vorfall führte: Anfang Februar schoss er an einer Tankstelle in die Luft, mindestens sechsmal. An diesem Tag wurde er festgenommen, wobei er 12,8 Gramm Kokain bei sich hatte. Die Waffe war verschwunden. Auf Nachfrage der Richterin wand sich der Angeklagte, er nuschelte etwas von einem "Mohamed oder so", der diese an sich genommen habe.
Waffenschein, Waffenbesitzkarte: Wer kommt wie an was?
Kleiner Waffenschein
Die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein sind überschaubar: Man muss über 18 Jahre alt sein und seine Eignung nachweisen, darf also zum Beispiel nicht vorbestraft sein. Gründe, warum man den Kleinen Waffenschein möchte, müssen nicht genannt werden.
Waffenbesitzkarte
Hier müssen Sachkunde, Zuverlässigkeit, Eignung und ein konkretes Bedürfnis nachgewiesen werden - dies ist etwa bei Sportschützen, Waffensammlerinnen oder Jägern der Fall. Auch die sichere Lagerung der Waffe in einem Tresor ist Voraussetzung.
Waffenschein
Der Waffenschein wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt - etwa nur an Bewachungsunternehmer, und das nach strenger Prüfung.
Waffe an Diskothek abgefeuert: Augsburger bei Prozess verurteilt
Auf dem Polizeirevier handelte er sich noch eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Der anderen Taten wegen, darunter unerlaubter Waffenbesitz oder unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, landete er Anfang Februar im Gefängnis in Untersuchungshaft. In der Verhandlung forderte Staatsanwalt Andreas Roth drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe – nicht zuletzt, weil der 20-Jährige wegen einer früheren gefährlichen Körperverletzung noch unter Bewährung stand. Verteidigerin Nicole Lehmbruck bat, den Angeklagten in Freiheit zu erziehen, anstatt ihn lediglich "wegzusperren".
Zwei Jahre auf Bewährung lautete das Urteil. Die Bewährungsauflagen wurden eng gefasst. Er kommt unter anderem in Obhut eines Bewährungshelfers, muss Sitzungen bei der Drogenhilfe Schwaben und 80 Stunden Hilfsdienste absolvieren. Der Angeklagte und seine Verteidigerin nahmen das Urteil sofort an, auch der Staatsanwalt Roth rang sich dazu durch.