Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Prozess in Augsburg: Die Freundin eingesperrt und missbraucht? Augsburger steht vor Gericht

Prozess in Augsburg
05.08.2020

Die Freundin eingesperrt und missbraucht? Augsburger steht vor Gericht

Hat eine Augsburger seine Lebensgefährtin eingesperrt? Diese Frage musste jetzt ein Gericht beantworten.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein 50-Jähriger soll seine Freundin sechs Monate lang in ihrer Wohnung eingesperrt und sie schwer verletzt haben. Warum ihn das Gericht letztendlich für unschuldig hält.

Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung, Diebstahl: Die Vorwürfe gegen einen 50-Jährigen, der seine Partnerin drangsaliert haben soll, wiegen schwer. Doch vor Gericht wird er freigesprochen.

Das Problem für die Anklage und für das Schöffengericht: Die Geschädigte konnte sich kaum mehr an die Ereignisse im Juli vor zwei Jahren erinnern, die sie für mehrere Wochen ins Krankenhaus gebracht hatten. Ein Jahr zuvor habe sie den Angeklagten in einem Lokal in Oberhausen kennengelernt, erzählt die Frührentnerin vor Gericht. Eine Beziehung habe sich entwickelt, in der nicht nur er viel getrunken habe. Auch sie selbst habe wieder öfter zur Flasche gegriffen.

Mehr und mehr habe sich der gelernte arbeitslose Elektriker in ihrem kleinen Ein-Zimmer-Apartment breitgemacht. Irgendwann sei sein gesamter Hausrat bei ihr gewesen und er – trotz ihres Protests – auch nicht wieder ausgezogen. Damit nicht genug. Der Mann habe zunehmend das Kommando übernommen, die Frau unter Druck gesetzt, ihr Vorschriften gemacht.

Prozess: Augsburger soll seine Freundin eingesperrt und gewürgt haben

„Sogar was und wann ich rauchen darf, hat er mir vorschreiben wollen, und das in meiner Wohnung“, empörte sich die Geschädigte vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Ebel-Scheufele. Zudem habe der Angeklagte die Frau in ihrer Wohnung eingesperrt, sodass sie diese zwischen Februar und Juli 2018 habe praktisch nicht mehr verlassen können. Am 20. Juli 2018 eskalierte die Situation. Laut Anklage habe der Mann die Frau im Streit gepackt, gewürgt und zu Boden gestoßen. Dann soll er sie mit dem Fuß getreten und ihr dadurch einen zweifachen Beckenbruch zugefügt haben. Anschließend hätten der Lebensgefährte und ein Nachbar die Frau aus der Wohnung im ersten Stock vor die Haustür gebracht, um sie ins Krankenhaus fahren zu lassen. Dort wurde bei der Frau eine Vielzahl von Verletzungen und Wunden festgestellt, darunter der Beckenbruch.

Der Angeklagte selbst machte auf Anraten seines Verteidigers Ulrich Swoboda keine Angaben. Dies taten im Zeugenstand, soweit sie dies konnten, die Tochter der Geschädigten, der Nachbar und eine Polizeibeamtin. Niemand aber hatte die angeblichen Übergriffe direkt miterlebt. Die Tochter der Geschädigten empfand es nach eigener Aussage nicht als besonders auffällig, ein halbes Jahr lang nichts von der Mutter gehört und gesehen zu haben. Der Angeklagte soll auf dem Mobiltelefon der 57-Jährigen verschiedene Telefonnummern und Chatkontakte gesperrt haben. Schon Staatsanwältin Julia Egermann tat sich in ihrem Plädoyer schwer, die Vorwürfe allesamt aufrechtzuerhalten.

Die Freiheitsberaubung und die schwere Körperverletzung durch den Angeklagten sah sie nicht als eindeutig bewiesen. Die Körperverletzung durch Würgen sowie den Diebstahl von 250 Euro aus einem Versteck der Geschädigten hingegen schon. Die Staatsanwältin forderte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Dem schloss sich Nebenklägervertreterin Isabel Kratzer-Ceylan an.

War die Freundin in der Wohnung wirklich eingesperrt?

Für Rechtsanwalt Swoboda hingegen kam nur die Forderung nach einem Freispruch für seinen Mandanten in Betracht. Es habe keine Beweise für die Täterschaft des Angeklagten gegeben. Die Geschädigte selbst habe sich nicht erinnern können, die weiteren Zeugen hätten keine eigenen Beobachtungen gemacht. Nachweislich habe die Geschädigte in der fraglichen Zeit das Haus verlassen, etwa für Arztbesuche, und sie hätte mit ihrem Mobiltelefon telefonieren können.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Gemäß dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ sprach Richterin Ulrike Ebel-Scheufele den 50-Jährigen frei. Für die angeklagten Taten seien keine so eindeutigen Nachweise erbracht worden, dass sie eine Verurteilung rechtfertigen würden, so Ebel-Scheufele. Das Gericht sah als einen Grund für die Vorfälle die Alkoholprobleme des Angeklagten und seiner Lebensgefährtin.

Lesen Sie dazu auch:

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.