Die Meinungsfreiheit, in der Verfassung verankert, ist ein hohes Gut. Dasselbe gilt für die Menschenwürde, die unantastbar ist. Vor allem in der politischen Diskussion stehen sich diese beiden hohen Rechtsgüter oft konträr gegenüber. Ob zum Beispiel ein Post auf Facebook nun beleidigend, ein Video oder eine Karikatur zum Flüchtlingsthema volksverhetzend ist – darüber streiten sich selbst Juristen. Und Gerichte urteilen unterschiedlich. Was nun ein Polizist, 54, zu spüren bekam, der gestern im Berufungsprozess vor der 4. Strafkammer beim Landgericht mit einer erheblich höheren Geldstrafe bedacht wurde als im Erstverfahren beim Amtsgericht. Wegen Beleidigung zweier Grünen-Politiker und wegen zweier Fälle der Volksverhetzung muss der seit Dezember 2019 vom Dienst suspendierte Beamte der Inspektion Mitte 9900 Euro (90 Tagessätze zu je 110 Euro) berappen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prozess in Augsburg