Hat das Geburtstagskind, eine heute 38-jährige Angeklagte, seinen Hund von der Leine gelassen und auf einen Mitarbeiter des städtischen Ordnungsdienstes „gehetzt“? Oder kam der Mann dem Tier bei einer Kontrolle so nahe, dass der Hund nach dem Oberschenkel schnappte? Diese Frage musste bei einer Verhandlung vor dem Augsburger Amtsgericht geklärt werden. Die Angeklagte war aus Bremen angereist. Der Vorwurf: gefährliche oder fahrlässige Körperverletzung. Was war passiert?
Prozess in Augsburg
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