Hat ein 50-jähriger Geschäftsmann aus München lediglich einem Bekannten bei dessen Firmengründung im Augsburger Raum geholfen, wie er sagte? Oder hat er mitgewirkt, Betrug im Umfang von knapp 250.000 Euro zu begehen? Ein Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts sah die gemeinschaftlichen Betrugsfälle als erwiesen an und verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe. Es war ein kompliziertes Verfahren.
Prozess in Augsburg
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